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INHALT
Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung) Vom 12. Juli 1979
- Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung) Vom 12. Juli 1979
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendbare Rechtsvorschriften
- § 2 Begriffsbestimmungen für Fahrzeuge und sonstige Schwimmkörper
- § 3 Begriffsbestimmungen für Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer und Besatzung
- § 3a Begriffsbestimmungen für den Massengutumschlag
- § 3b Begriffsbestimmungen für den Informationsdienst River Information Service
- § 4 Verkehrswege und -flächen
- § 5 See- und Binnenschiffhäfen
- § 6 Sonstige Begriffsbestimmungen
- II Meldepflichten
- § 7 An- und Abmeldung
- § 8 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen
- § 8a Mitteilungspflicht
- III
- §§ 9 bis 11
- IV Verkehrsvorschriften
- Unterabschnitt 1 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- § 12 Allgemeines
- § 13 Seeschiffe
- § 14 Binnenschiffe und Hafenfahrzeuge
- § 15 Hafengüterfahrzeuge
- § 16 Sportfahrzeuge
- § 17 Warn- und Sperrsignale
- § 18 Nebelsignale
- § 19 Ausnahmen
- Unterabschnitt 2 Fahrregeln
- § 20 Allgemeine Fahrregeln
- § 21 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
- § 22 Schlepp- und Schubverbände
- § 23 Fahrgeschwindigkeit
- § 24 Durchfahren von Brücken
- § 25 Benutzung von Schleusen und Sperrwerken
- § 26 Verkehr in den Randgebieten
- Unterabschnitt 3 Ruhender Verkehr
- § 27 Liegeplätze
- § 28 Liegeplatzgenehmigung
- § 29 Wasserrechtliche Genehmigung
- § 30 Allgemeine Genehmigung; weitere Vorschriften für Binnenschiffe, Hafenfahrzeuge und schwimmende Geräte
- § 31 Ankern
- § 32 Vertäuen und Abbäumen
- § 33 Zugang zu den Fahrzeugen
- § 34 Herausragende Gegenstände
- § 35 Bewachung
- § 36 Benutzung der Schrauben
- V Sicherheitsbestimmungen für den Umschlag von Trockenmassengütern
- § 37 Umschlag von Trockenmassengütern
- § 38 Sicherheitsbestimmungen für Massengutschiffe
- § 39 Sicherheitsbestimmungen für Umschlagsanlagen von Trockenmassengütern
- VI Binnenschifffahrtsinformationsdienste
- § 39a Geltungsbereich und Gegenstand
- § 39b Pflichten
- § 39c Nutzungsverpflichtung
- VII Sonstige Vorschriften
- § 40 Bezeichnung und Meldung von Schadens- und Gefahrenstellen
- § 41 Verhüten von Verunreinigungen
- § 41a Einleiten von Ballastwasser
- § 41b Einbringen von Sedimenten
- § 41c Begriffsbestimmungen für die Ballastwasserbehandlung
- § 42 Erlaubnisse und Verbote
- VIII Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 43 Ordnungswidrigkeiten
- § 44 Inkrafttreten
- Anlage 1
- I. Von der Fahrzeugführerin oder von dem Fahrzeugführer an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben:
- II. Von der Umschlagsanlage an die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer zu liefernde Angaben:
- Anlage 2
- I. Pflichten der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers vor und während der Lade- und Löscharbeiten
- II. Pflichten des Vertreters der Umschlagsanlage vor und während der Lade- und Löscharbeiten
- Anlage 3
- I. Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen an einer Umschlagsanlage im Geltungsbereich dieser Verordnung (zu § 38 Absatz 1)
- II. Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen im Geltungsbereich dieser Verordnung für das Laden und Löschen fester Massengüter (§ 39 Absatz 1)
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