HWaG
INHALT
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005
- Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Einleitende Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
- § 3 Gewässerlinie
- § 3 a Hochwasserschutzanlagen
- Zweiter Teil Eigentumsverhältnisse bei Gewässern und Hochwasserschutzanlagen
- Abschnitt I Eigentum
- § 4 Gewässereigentümer
- § 4 a Öffentliches Eigentum an Hochwasserschutzanlagen
- Abschnitt II Sonstige Rechte und Pflichten
- § 5 Wiederherstellung bei verlassenem Gewässerbett
- § 6 Zutritt zu Gewässern
- § 7 Wild abfließendes Wasser
- § 8 Duldungspflicht des Gewässereigentümers
- Dritter Teil Benutzung der Gewässer
- Abschnitt I Erlaubnis- und bewilligungsfreie Benutzung
- § 9 Gemeingebrauch im Allgemeinen
- § 10 Schifffahrt
- § 10a Verbot der Werbung
- § 11 Regelung des Gemeingebrauchs
- § 12 Besondere Pflichten im Interesse des Wasserverkehrs
- § 13 Eigentümergebrauch
- § 14 Benutzung zu Zwecken der Fischerei
- § 14 a Erlaubnis- und bewilligungsfreie Benutzung der Küstengewässer
- Abschnitt II Genehmigungspflichtige Benutzung nach Landesrecht
- § 15 Genehmigungspflichtige Gewässerbenutzung
- Abschnitt III Einzelbestimmungen für die Erlaubnis, Bewilligung und Genehmigung
- § 16 Benutzungsbedingungen und Auflagen
- § 16 a Behördliche Überwachung von Gewässerbenutzungen
- § 16b Eigenüberwachung von Abwassereinleitungen
- § 16c Regelung der Überwachung durch Einleiter oder Dritte
- § 16d Anzuwendende Analyseverfahren
- § 17 Erlaubnis
- § 18 Bewilligung
- § 19 Genehmigung
- § 19 a Zwischenstaatliche Vereinbarungen und Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft
- § 20 Benutzungsgebühren
- § 21 Folgen des Wegfalls der Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung
- Abschnitt IV Ergänzende Bestimmungen für das Aufstauen oberirdischer Gewässer
- § 22 Stauhöhen, besondere Pflichten
- § 23 Staumarken
- § 24 Erhalten der Staumarken, Anzeigepflicht
- § 25 Ablassen aufgestauten Wassers
- § 26 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen
- Vierter Teil Vorschriften zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Gewässer
- Abschnitt I Gemeinsame Vorschriften für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser
- § 26a Gewässerrandstreifen
- § 27 Wasserschutzgebiete
- § 27 a Grundsatz der Bewirtschaftung
- § 27b Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
- § 27 c Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
- § 28 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 28a Verhütung und Beseitigung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen
- Abschnitt II
- § 29
- Abschnitt III Vorschriften für das Grundwasser
- § 30 Anzeigepflicht bei Erdaufschlüssen
- § 30a Anzeigepflicht bei Grundwasserförderung
- § 31 Unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser
- § 32 Beschränkung der Benutzung des Grundwassers
- § 32a Erlaubnisfreie Niederschlagswasserversickerung
- § 32b Anzeigepflicht bei Niederschlagswasserversickerung
- Abschnitt IV Besondere Vorschriften zum Schutze von Heilquellen
- § 33 Staatliche Anerkennung von Heilquellen
- § 34 Heilquellenschutzgebiete und andere Schutzmaßnahmen
- Fünfter Teil Unterhaltung und Ausbau oberirdischer Gewässer
- Abschnitt I Unterhaltung
- § 35 Umfang der Unterhaltung
- § 36 Unterhaltung durch die Freie und Hansestadt Hamburg
- § 37 Unterhaltung durch Wasser- und Bodenverbände
- § 38 Unterhaltung durch die Eigentümer der Gewässer, Anlieger und sonstige Verpflichtete
- § 39 Erfüllung der Unterhaltungspflicht
- § 40 Verletzung der Unterhaltungspflicht
- § 41 Übernahme der Unterhaltung
- § 42 Unterhaltung von Anlagen und Gewässereinfassungen
- § 43 Auseinandersetzung über Kostenanteile
- § 44 Beseitigung von Hindernissen in Gewässern
- § 45 Weitere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
- § 46 Rücksicht auf Fischerei, Natur und Landschaft und deren Erholungswert
- Abschnitt II Ausbau
- § 47 Befugnis zum Ausbau; Ausbaupflicht
- § 48 Ausbau auf Grund einer Planfeststellung
- § 49 Ausbau ohne Planfeststellung
- § 49 a Schutz von Lebensstätten beim Gewässerausbau und naturnahe Umgestaltung
- § 50 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaues
- § 51 Vorteilsausgleich
- Sechster Teil Schutz gegen Hochwassergefahren
- Abschnitt I Vorbeugender Hochwasserschutz
- § 52 Grundsätze
- § 53 Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe
- § 54 Gefährdete Gewässer oder Gewässerabschnitte, Überschwemmungsgebiete
- § 54 a Besondere Vorschriften für Überschwemmungsgebiete
- § 54 b Überschwemmungsgefährdete Gebiete
- § 54 c Hochwasserschutzpläne
- Abschnitt II Deiche und Dämme
- § 55 Errichtung und Veränderung von Hochwasserschutzanlagen und Dämmen
- § 55a Veränderungssperre bei Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes
- § 55b Vorkaufsrecht für den öffentlichen Hochwasserschutz
- § 56 Träger der Unterhaltung
- § 57 Übernahme der Unterhaltung
- § 58 Besondere Pflichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigten
- § 59 Vorteilsausgleich
- § 60 Deichschau, Beteiligung der Wasser- und Bodenverbände
- § 61 Deichrechtliche Vorschriften
- § 62 Freistellung
- Abschnitt III Wassergefahr
- § 63 Hilfeleistung
- § 63 a Leistungsanforderung
- § 63 b Aufenthalt in Außendeichgebieten
- Siebenter Teil Gewässeraufsicht
- § 64 Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörde
- § 65 Aufsicht bei der Herstellung von Benutzungsanlagen
- § 66 Gewässer- und Wasserschutzgebietsschauen
- § 67 Kosten der Gewässeraufsicht
- Achter Teil Duldungsverpflichtungen
- § 68 Messanlagen und Zeichen
- § 69 Veränderungen oberirdischer Gewässer
- § 70 Durchleiten von Wasser und Abwasser
- § 71 Mitbenutzen von Anlagen
- § 72 Rechtsnachfolge
- § 73 Entschädigung
- Neunter Teil Enteignung
- § 74 Enteignungsvorschriften
- Zehnter Teil Entschädigung, Ausgleich
- § 75 Allgemeines
- § 76 Pflicht zur Leistung der Entschädigung
- § 77 Entscheidung über die Entschädigung
- § 78 Anspruch auf Übernahme von Grundstücken durch den Entschädigungspflichtigen
- Elfter Teil Verfahren
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 79 Datenverarbeitung
- § 80 Zusammentreffen mehrerer Anträge
- § 81 Beweissicherung
- § 82 Vorläufige Ausführung
- § 83 Sicherheitsleistung
- § 84 Verjährung von Schadensersatzansprüchen
- Abschnitt II Förmliches Verfahren
- § 85 Allgemeines
- § 86 Antrag
- § 87 Öffentliche Auslegung und Bekanntmachung
- § 88
- § 89 Aussetzung des Verfahrens
- § 90
- § 91 Kosten unbegründeter Einwendungen
- Abschnitt III Einzelne Verfahrensarten
- § 92 Erlaubnisverfahren
- § 93 Bewilligungsverfahren
- § 94 Genehmigungsverfahren
- § 95 Erlaubnisverfahren bei IVU-Anlagen
- § 95a Inhalt der Erlaubnis und Zugang zu Informationen
- § 95b Überprüfung der Erlaubnis
- § 96 Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
- § 97 Vollstreckung von Entschädigungen und Kostenanteilen
- Abschnitt IV Bewirtschaftungsplan
- § 97a Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans
- Zwölfter Teil Wasserbuch
- § 98 Einzutragende Rechtsverhältnisse
- § 99 Zweck, Verfahren und Wirkung der Eintragung
- § 100 Einsicht
- § 101 Offenlegung von Daten
- Dreizehnter Teil Bußgeldbestimmung
- § 102 Ordnungswidrigkeiten
- § 103
- Vierzehnter Teil Überleitungsvorschriften
- Abschnitt I Ordnung der Eigentumsverhältnisse an Gewässern
- § 104 Bisheriges Eigentum an Gewässern
- § 105 Feststellung der Eigentumsgrenzen
- § 106 Grenzfeststellungsplan und Bestandsverzeichnis
- § 107 Öffentliche Auslegung
- § 108 Entscheidung über Einwendungen
- § 109 Rechtskraft
- § 110 Berichtigung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs
- Abschnitt II Alte Rechte, alte Befugnisse und andere alte Benutzungen
- § 111 Inhalt und Umfang alter Rechte, alter Befugnisse und anderer alter Benutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes
- § 112 Alte Gebrauchserlaubnisse, alte Genehmigungen und andere alte Titel über Gewässerbenutzungen und Anlagen an, in und über Gewässern
- § 113 Aufforderung zur Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
- Abschnitt III Weitere Überleitungsbestimmungen
- § 114 Bisherige Uferlinie
- § 115
- § 116
- § 116 a
- Fünfzehnter Teil Schlussbestimmungen
- Anlage
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