HmbSÜGG
INHALT
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - HmbSÜGG) Vom 25. Mai 1999
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - HmbSÜGG) Vom 25. Mai 1999
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
- § 1a Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 4 Verschlusssachen
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der betroffenen und der mitbetroffenen Personen
- § 6a Obliegenheiten der betroffenen und mitbetroffenen Personen
- Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
- § 11 Datenverarbeitung
- § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
- Dritter Abschnitt Verfahren
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 13a Durchgängige Anzeigepflicht
- § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder Tätigkeit in einem sicherheitsempfindlichen Bereich
- § 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 17 Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
- § 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen
- § 21 Offenlegung der Daten und Zweckbindung
- § 22 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nichtöffentliche Stellen
- § 24 Anwendungsbereich
- § 25 Aufgaben der nichtöffentlichen Stelle
- § 26 Sicherheitserklärung
- § 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 28 Wiederholungsüberprüfung und Aktualisierung der Angaben
- § 29 Offenlegung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 30 Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
- § 31 Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen
- Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und auf Antrag ausländischer Dienststellen sowie Schlussvorschriften
- § 32 Reisebeschränkungen
- § 33 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
- § 34 Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz
- § 35 Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen
- § 36 Anwendung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, Bundesdatenschutzgesetzes und Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes
- § 36a Unabhängige Datenschutzkontrolle
- Anlage
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