EhrensoldG RP
INHALT
Landesgesetz über die Zahlung eines Ehrensoldes an frühere ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreisbeigeordnete und Ortsvorsteher (Ehrensoldgesetz) in der Fassung vom 18. Dezember 1972
- Landesgesetz über die Zahlung eines Ehrensoldes an frühere ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreisbeigeordnete und Ortsvorsteher (Ehrensoldgesetz) in der Fassung vom 18. Dezember 1972
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anspruch
- § 2 Höhe und Fälligkeit
- § 3 Ausschluß, Ruhen und Verlust
- § 4
- § 5 Ermächtigung
- § 6
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