KWG
INHALT
Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung vom 31. Januar 1994
- Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung vom 31. Januar 1994
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahlen zu den Gemeinderäten
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Wahlberechtigung
- § 2 Ausschluss vom Wahlrecht
- § 3 Ausübung des Wahlrechts
- § 4 Wählbarkeit
- § 5 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 6 Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung
- § 7 Wahlleiter
- § 8 Wahlausschuß
- Zweiter Abschnitt Wahlgebiet, Stimmbezirke
- § 9 Wahlgebiet
- § 10 Stimmbezirke
- Dritter Abschnitt Wählerverzeichnis und Wahlschein
- § 11 Wählerverzeichnis
- § 12 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 13 Rechtsbehelfe gegen das Wählerverzeichnis
- § 14 Wahlschein
- Vierter Abschnitt Wahlvorschläge
- § 15 Aufstellung von Wahlvorschlägen
- § 16 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 17 Aufstellung von Bewerbern durch eine Partei oder eine mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe
- § 18 Aufstellung von Bewerbern durch eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe
- § 19 Inhalt der Wahlvorschläge, Verpflichtung zur Abgabe einer Absichtserklärung
- § 20 Anlagen zu den Wahlvorschlägen
- § 21 Kennwort, Vertrauensperson
- § 22 Mehrheitswahl
- § 23 Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung
- § 23 a Zurücknahme der Zustimmung eines Bewerbers, Zurücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen
- § 24 Reihenfolge und öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 25 Öffentliche Bekanntmachung bei Mehrheitswahl
- Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
- § 26 Bildung des Wahlvorstandes
- § 26a Auszählungsvorstände
- § 27 Beschlußfähigkeit des Wahlvorstandes
- § 28 Öffentlichkeit der Wahl
- § 29 Stimmzettel bei Verhältniswahl
- § 30 Stimmzettel bei Mehrheitswahl
- § 31 Briefwahl
- § 32 Stimmabgabe bei Verhältniswahl
- § 33 Stimmabgabe bei Mehrheitswahl
- § 34 Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 35 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
- Sechster Abschnitt Wahlergebnis
- § 36 Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 37 Ungültige Stimmabgabe bei Verhältniswahl, Auslegungsregeln
- § 38 Ungültige Stimmabgabe bei Mehrheitswahl, Auslegungsregeln
- § 39 Zurückweisung von Wahlbriefen
- § 40 Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 41 Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl
- § 42 (aufgehoben)
- § 43 Verteilung der Sitze bei Mehrheitswahl
- § 44 Benachrichtigung der Gewählten
- § 45 Ersatzpersonen
- § 46 Folgen eines Partei- oder Vereinsverbotes
- § 47 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Siebenter Abschnitt Wahlprüfung
- § 48 Einspruch
- § 49 Prüfung von Amts wegen
- § 50 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
- § 51 Verwaltungsrechtsweg
- § 52 Wiederholungswahl
- Zweiter Teil Wahlen zu den Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag und zu den Ortsbeiräten
- § 53 Grundsatz
- § 54 Wahlen zu den Verbandsgemeinderäten
- § 55 Wahlen zu den Kreistagen
- § 56 Wahlen zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz
- § 57 Wahlen zu den Ortsbeiräten
- Dritter Teil Wahl der Bürgermeister und Landräte sowie der Ortsvorsteher
- § 58 Grundsatz
- § 59 Vorbereitung der Wahl, Wahlorgane
- § 60 Wahltag
- § 61 Wählerverzeichnis und Wahlschein
- § 62 Wahlvorschläge
- § 63 Stimmzettel und Stimmabgabe
- § 64 Wahlergebnis
- § 65 Stichwahl, Wiederholung der Wahl
- § 65a Wahlabsage und Neuwahl
- § 66 Wahlprüfung
- Vierter Teil Bürgerentscheid
- § 67 Grundsatz
- § 68 Tag des Bürgerentscheids, Bekanntmachung
- § 69 Stimmzettel
- § 70 Feststellung des Ergebnisses
- Fünfter Teil Schlußbestimmungen
- § 71 Wahltag und Wahlzeit
- § 72 Kosten
- § 73 Wahlstatistiken
- § 74 Ordnungswidrigkeit
- § 75 Fristen, Termine und Form
- § 76 Ausführungsbestimmungen und Bestimmungen zur Durchführung einer ausschließlichen Briefwahl
- § 77
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