UrlVO LSA
INHALT
Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA) Vom 25. November 2014
- Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA) Vom 25. November 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Verfahren
- Teil 2 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
- § 2 Bewilligung, Berechnung des Erholungsurlaubs
- § 3 Dauer des Erholungsurlaubs, Bemessungsgrundlage
- § 4 Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten und Nachtdienst
- § 5 Sonstiger Zusatzurlaub
- § 6 Anrechnung früheren Erholungsurlaubs
- § 7 Inanspruchnahme, Verfall, Abgeltung des Erholungsurlaubs
- § 8 Ansparung des Erholungsurlaubs zur Kinderbetreuung
- § 9 Widerruf, Ersatz von Mehraufwendungen, Verlegung
- § 10 Erkrankung, Anrechnung
- Teil 3 Sonderurlaub
- § 11 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte oder zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
- § 12 Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten
- § 13 Sonderurlaub für Zwecke der zivilen oder militärischen Verteidigung oder entsprechender Einrichtungen
- § 14 Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
- § 15 Sonderurlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche oder sportliche Zwecke
- § 16 Dauer des Sonderurlaubs in den Fällen der § 13 Abs. 2 und § 15
- § 17 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
- § 18 Sonderurlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
- § 19 Sonderurlaub für Heimfahrten
- § 20 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
- § 21 Sonderurlaub für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge, Rehabilitation oder Sterbebegleitung
- § 22 Sonderurlaub in anderen Fällen
- § 22a Sonderurlaub zur Pflege naher Angehöriger
- § 23 Widerruf, Ersatz von Mehraufwendungen
- § 24 Besoldung, Beihilfe, Heilfürsorge
- Teil 4 Schlussvorschriften
- § 25 Sprachliche Gleichstellung
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