SUrlVO
INHALT
Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen Sonderurlaubsverordnung - SUrlVO in der Fassung vom 1. Januar 1971
- Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen Sonderurlaubsverordnung - SUrlVO in der Fassung vom 1. Januar 1971
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Urlaub zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten und Rechte
- § 3 Urlaub für die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und für eine Ausbildung als Schwesternhelferin
- § 3a Urlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung
- § 4 Urlaub für staatspolitische, kirchliche, fachliche, gewerkschaftliche und sportliche Zwecke
- § 5 Urlaub für ehrenamtliche Jugendpflegearbeit
- § 6 Dauer des Urlaubs
- § 7 Urlaub aus persönlichen Anlässen
- § 8 Urlaub zur Durchführung einer Heilkur
- § 9 Urlaub zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben und für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
- § 10 Urlaub aus sonstigen Anlässen
- § 11 Widerruf
- § 12 Ersatz von Aufwendungen
- § 13 Zuständigkeit
- § 14 Besoldung
- § 15 Richter
- § 16
- § 17
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