Verständigungen und Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit Luftfahrzeugen
INHALT
Verständigungen und Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit Luftfahrzeugen
- Verständigungen und Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit Luftfahrzeugen
- 1. Allgemeines
- 2. Meldungen
- 2.1 Alarmierungen
- 2.2 Sofortmeldung zugleich WE-Meldung durch die Einsatzzentrale – örtliche Polizeidienststelle
- 2.3 Verständigungen des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA)
- 2.4 Meldepflichten im Zusammenhang mit ULS
- 3. Zuständigkeiten und Aufgaben der Bundeswehr
- 4. Aufgaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) und der Bayerischen Polizei
- 4.1 Aufgaben der BFU
- 4.2 Aufgaben bzw. Ziele der Bayerischen Polizei
- 4.3 Zusammenwirken von Polizei und der BFU
- 4.3.1 Aufgabenüberschneidung
- 4.3.2 Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
- 4.3.3 Unfälle von Flugzeugen mit einer Höchstmasse bis 2 000 kg
- 5. Einzelne Maßnahmen
- 5.1 Anfahrt
- 5.2 Absperren der Unfallstelle durch die Polizei
- 5.3 Rettungsmaßnahmen und Hilfe bei Flugunfällen, einschließlich Unfälle mit militärischen Luftfahrzeugen und Ultraleichtflugzeugen
- 5.4 Aufklärung an der Unfallstelle
- 5.5 Beweissicherung
- 5.5.1 Sicherstellung von Tonträgern
- 5.5.2 Vernehmung von Zeugen
- 5.5.3 Sicherung von Beweisgegenständen
- 5.5.4 Identifizierungsmaßnahmen
- 5.6 Absuche nach verstreutem Gefahrgut und Messung radioaktiver Kontamination
- 5.7 Freigabe (vgl. § 13 FlUUG)
- 6. Schlussbericht
- 7. Weiterleitung von Sofortanzeigen des Luftfahrzeugführers
- 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
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