GebOVerm
INHALT
GebOVerm: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) Vom 15. März 2006 (GVBl. S. 160) BayRS 2013-2-9-F (§§ 1–16)
- GebOVerm: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) Vom 15. März 2006 (GVBl. S. 160) BayRS 2013-2-9-F (§§ 1–16)
- § 1 Gebührengegenstand
- § 2 Gebühren nach dem Zeitaufwand
- § 3 Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen (ohne Gebäudeveränderungen)
- § 4 Wertfaktoren
- § 5 Dringlichkeitszuschlag
- § 6 Gebühren für die Vermessung und katastertechnische Behandlung von Gebäudeveränderungen
- § 7 Gebühren für Katasterneuvermessungen
- § 8 Gebühren für Umlegungen und vereinfachte Umlegungen
- § 9 Gebühren in besonderen Fällen
- § 10 Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- § 11 Auslagen
- § 12 Befreiung, Erstattungsverzicht
- § 13 Schuldner
- § 14 Entstehung des Anspruchs, Fälligkeit
- § 15 Vorschusspflicht, Zurückbehaltungsrecht
- § 16 In-Kraft-Treten
- 1.1.1 Flächengröße
- 1.1.2 Objektanzahl
- 1.2
- 1.3
- 1.4
- 1.5
- 2.1.1 Abruf von Rasterdaten
- 2.1.2 Abruf von Vektordaten
- 2.1.3 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif
- 2.2.1 Abruf von Rasterdaten
- 2.2.2 Abruf von Vektordaten
- 2.3
- 3. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben von Geobasisdaten
- 4. Bezug von kostenfreien Produkten
- 5. Sonstige Leistungen
- 6. Analoge Auszüge und digitale Präsentationsausgaben
- 7. Digitale Geobasisdaten
- 8. Online-Anwendungen
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