Staatsvertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg über die Ausnützung der Wasserkräfte der Iller Vom 4. Juni 1917 (Art. I–III)
    DE - Landesrecht Bayern

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    Staatsvertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg über die Ausnützung der Wasserkräfte der Iller Vom 4. Juni 1917 (Art. I–III)

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