Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Entnahme von Wasser aus der Donau und die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben vom 13. ...
INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Entnahme von Wasser aus der Donau und die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben vom 13. Mai/1. Juni 1970 (§§ 1–9)
- Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Entnahme von Wasser aus der Donau und die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben vom 13. Mai/1. Juni 1970 (§§ 1–9)
- § 1 Vorhaben
- § 2 Zustimmung des Freistaates Bayern
- § 3 Umfang und Dauer der Wasserentnahme
- § 4 Ausgleich der Wasserentnahme
- § 5 Meß- und Registriervorrichtungen
- § 6 Besondere Pflichten
- § 7 Wasserrechtliches Verfahren
- § 8 Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben
- § 9 Inkrafttreten
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