Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“
INHALT
Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“
- Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“
- 1 Ziel der FFH-Richtlinie
- 2 Rechtsgrundlagen
- 3 Gebietskulisse für das Verschlechterungsverbot
- 3.1 Gebietskulisse nach amtlicher Bekanntgabe
- 3.2 Vorwirkung der Richtlinie
- 3.3 Gebiete im Konzertierungsverfahren
- 4 Zeitlicher Anwendungsbereich des Verschlechterungsverbotes
- 5 Schutzmaßnahmen
- 5.1 Verpflichtung zum Schutz
- 5.2 Grundprinzip
- 5.3 Schutzmöglichkeiten
- 5.4 Sicherung durch planerische Festlegungen
- 5.5 Gebiete, die keines weiteren Schutzes bedürfen
- 5.6 Auswahl der Schutzmethode
- 5.7 Schutz als gesamtstaatliche Aufgabe
- 5.8 Rechtsschutz
- 6 Gebietsmanagement
- 6.1 Managementplan
- 6.2 Erhaltungsmaßnahmen
- 6.3 Monitoring
- 6.4 Berichtspflichten
- 6.5 Gebietsmanagement im Wald
- 6.5.1 Gebiete, die ausschließlich aus Waldflächen bestehen
- 6.5.2 Gebiete, die nicht ausschließlich aus Waldflächen bestehen
- 6.5.3 Berichtspflichten
- 7 Finanzieller Ausgleich, Entgelt bei vertraglichen Vereinbarungen
- 7.1 Keine pauschale FFH-Prämie
- 7.2 Entschädigung und Ausgleich
- 7.3 Vertragsnaturschutz
- 7.4 Sonstige Fördermittel
- 7.5 EU-Kofinanzierung
- 8 Bedeutung des Verschlechterungsverbots
- 8.1 Grundsätze
- 8.2 Bisherige Nutzungen und Nutzungsänderungen
- 8.3 Verschlechterungsverbot und „Rückholklausel“
- 9 Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit
- 9.1 Projektbegriff
- 9.2 Summationswirkung
- 9.3 Instandsetzungs-, Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen
- 9.4 Raumordnungsverfahren
- 9.5 Verträglichkeitsabschätzung
- 9.6 Zuständigkeit
- 9.7 Verfahren
- 9.7.1 Unterlagen
- 9.7.2 Fachbeitrag der Naturschutzbehörde
- 9.7.3 Verträglichkeitsprüfung in der Umweltverträglichkeitsprüfung
- 9.8 Bewertungsmaßstab
- 9.9 Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung
- 10 Maßnahmen, die durch die FFH-Bestimmungen nicht beschränkt werden
- 10.1 Bereich Land- und Forstwirtschaft
- 10.2 Sonstige Bereiche
- 11 Befreiung vom Verbot erheblicher Beeinträchtigungen
- 11.1 Rechtsgrundlage
- 11.2 Unterlagen
- 11.3 Zuständigkeit
- 11.4 Prüfung von Alternativen
- 11.5 Überwiegendes öffentliches Interesse
- 11.6 Prioritäre Lebensraumtypen/Arten
- 11.7 Kohärenzausgleich
- 12 Verträglichkeitsprüfung von Plänen
- 12.1 Pläne
- 12.1.1 Gesamtplanungen, städtebauliche Satzungen
- 12.1.2 Fachplanungen
- 12.1.3 Sonstige Pläne und vorgängige Entscheidungen
- 12.2 Planungen verschiedener Ebenen
- 12.3 Zuständigkeit
- 13 Immissionsschutzrechtliche Anlagen
- 13.1 Sondervorschrift des § 19e BNatSchG
- 13.2 Zuständigkeit
- 14 Gewässerbenutzungen
- 14.1 Sondervorschrift des § 6 Abs. 2 WHG
- 14.2 Zuständigkeit
- 15 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
- 15.1 Baurecht
- 15.1.1 Bebauungsplangebiete
- 15.1.2 Vorhaben im Innen- und Außenbereich
- 15.2 Naturschutzrecht
- 15.2.1 Vorbehalt strengerer Vorschriften
- 15.2.2 Klarstellungen
- 16 Schlussbestimmung
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