Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind
INHALT
Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind
- Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind
- I. Allgemeines
- II. Vollzugshinweise
- 3.1
- 3.1.1
- 3.1.2
- 3.1.3
- 3.2
- 3.2.1
- 3.2.2
- 3.2.3
- II.a. Einziehung beziehungsweise Auszahlung von Gerichtskosten und Aufwendungen
- III.
Feedback