EBOA
INHALT
EBOA: Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen – EBOA –) Vom 3. März 1983 (GVBl. S. 159) BayRS 933-2-B (§§ 1–42)
- EBOA: Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen – EBOA –) Vom 3. März 1983 (GVBl. S. 159) BayRS 933-2-B (§§ 1–42)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
- § 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Sachverständige
- Zweiter Teil Bahnanlagen
- § 4 Begriffe, Vorbehalte
- § 5 Spurweite
- § 6 Gleisbogen, Überhöhung und Gleisneigung
- § 7 Umgrenzung des lichten Raumes
- § 8 Gleisabstand
- § 9 Leitungen im Bahnbereich
- § 10 Oberbau, Bauwerke und Fahrleitungen
- § 11 Bahnübergänge
- § 12 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Bahnanlagen
- § 13 Maschinentechnische Anlagen
- Dritter Teil Fahrzeuge
- § 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- § 15 Begrenzung der Fahrzeuge und freizuhaltende Räume
- § 16 Räder und Radsätze
- § 17 Bremsen
- § 18 Zug- und Stoßeinrichtungen
- § 19 Sonstige Ausrüstung und Anschriften der Fahrzeuge
- § 20 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
- § 21 Bauartgenehmigung, Abnahme und Prüfung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
- § 22 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
- Vierter Teil Bahnbetrieb
- § 23 Eisenbahnbetriebsbedienstete
- § 24 Dienstanweisungen
- § 25 Zusammenstellung der Fahreinheit
- § 26 Fahrgeschwindigkeit
- § 27 Bewegen der Fahrzeuge
- § 28 Anhalten der Fahrzeuge
- § 29 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
- § 30 Beförderung gefährlicher Güter
- § 31 Signale
- § 32 Besetzung der Triebfahrzeuge
- § 33 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
- § 34 Meldungen
- Fünfter Teil Sicherheit und Ordnung auf den Bahnanlagen
- § 35 Allgemeine Bestimmungen
- § 36 Betreten der Bahnanlagen
- § 37 Überqueren der Bahnanlagen
- § 38 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
- § 39 Personenbeförderung
- Sechster Teil Schlußbestimmungen
- § 40 Ordnungswidrigkeiten
- § 41 Übergangsbestimmungen
- § 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- – – – – 1. Gleise ohne Rollfahrzeugbetrieb
- 2. Gleise mit Rollfahrzeugbetrieb
- I. Signale für Bahnübergänge (Bü)
- II. Signale des Triebfahrzeugführers
- III. Signale des Fahrtleiters
- IV. Signale an Fahreinheiten
- I. Bremsberechnung
- II. Bremstafeln
- III. Bremslastentafeln für nur mit dem Triebfahrzeug gebremste Fahreinheiten
- IV. Bremslastentafeln für durch zusätzliche Handbremsen gebremste Wagenachsen
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