Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze für Lehrer und Pädagogische Assistenten1) an staatlichen Schulen bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 17 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Ve...
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Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze für Lehrer und Pädagogische Assistenten1) an staatlichen Schulen bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 17 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten

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