PflegeZGZustuaV BW
INHALT
Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz sowie über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung Vom 15. Dezember 2008
- Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz sowie über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung Vom 15. Dezember 2008
- § 1 Bestimmung der zuständigen Stelle
- § 2 Gebührenpflichtiger Tatbestand und Gebührenfestsetzung
- § 3 Inkrafttreten
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