ÖbVI-BO
INHALT
Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Bestellung und Amtsausübung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-Berufsordnung - ÖbVI-BO) Vom 8. Juni 2013
- Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Bestellung und Amtsausübung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-Berufsordnung - ÖbVI-BO) Vom 8. Juni 2013
- § 1 Voraussetzungen für die Bestellung
- § 2 Verfahren der Bestellung
- § 3 Amtseid
- § 4 Amtssitz
- § 5 Amtsverständnis
- § 6 Einsatz einer Fachkraft
- § 7 Ausschluss von der Ausübung des Amtes
- § 8 Pflichten gegenüber dem amtlichen Vermessungswesen
- § 9 Nachweis der Aufträge
- § 10 Haftpflichtversicherung
- § 11 Verschwiegenheit
- § 12 Fortbildung und Berufsausbildung
- § 13 Verfahren der Bestellung einer Vertretung
- § 14 Pflichten der vertretenden Person
- § 15 Pflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde
- § 16 Verfahren
- § 17 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 18 Geschäftsabwicklung
- § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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