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INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegeverordnung - APrOHeilErzPfl) Vom 9. Dezember 2019
- Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegeverordnung - APrOHeilErzPfl) Vom 9. Dezember 2019
- ABSCHNITT 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziel der Ausbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
- § 3 Gesamtverantwortung für die Ausbildung
- § 4 Fachpraktische Ausbildung und Feststellung der Ausbildungseignung der fachpraktischen Ausbildungsstätten
- § 5 Durchführung der fachpraktischen Ausbildung
- § 6 Schulaufsicht
- § 7 Stundentafel und Module
- ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren, Versetzung und vorzeitige Beendigung des Fachschulbesuchs
- § 8 Aufnahmevoraussetzungen
- § 9 Notengebung in den Modulen
- § 10 Zeugnisse
- § 11 Versetzung
- § 12 Wiederholung von Ausbildungsteilen, vorzeitige Beendigung des Fachschulbesuchs
- ABSCHNITT 3 Abschlussprüfung, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung und Prüfungszeugnis
- § 13 Teile der staatlichen Abschlussprüfung
- § 14 Anmeldenoten
- § 15 Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung
- § 16 Prüfungsausschuss
- § 17 Fachausschüsse
- § 18 Schriftliche Prüfung
- § 19 Mündliche Prüfung
- § 20 Facharbeit
- § 21 Kolloquium
- § 22 Ermittlung der Prüfungsnoten
- § 23 Ermittlung der Endnoten
- § 24 Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung
- § 25 Wiederholung der staatlichen Abschlussprüfung
- § 26 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 27 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- § 28 Prüfungszeugnis
- § 29 Nachteilsausgleich
- ABSCHNITT 4 Schulfremdenprüfung
- § 30 Zuständigkeit für die Schulfremdenprüfung
- § 31 Fachliche Voraussetzungen der Zulassung zur Schulfremdenprüfung, Nachweise
- § 32 Durchführung der Schulfremdenprüfung
- ABSCHNITT 5 Zusatzunterricht und Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- § 33 Allgemeines
- § 34 Zeitpunkt der Zusatzprüfung
- § 35 Zulassung und Ort der Zusatzprüfung
- § 36 Durchführung der Zusatzprüfung
- ABSCHNITT 6 Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 37 Führung der Berufsbezeichnung
- § 38 Erlaubniserteilung, Erlaubnisentzug und Ruhen der Erlaubnis
- § 39 Verfahrensbestimmungen für die Erlaubniserteilung und den Erlaubnisentzug
- § 40 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
- ABSCHNITT 8 Schlussvorschrift
- § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 6a
- Anlage 7
- Anlage 8
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