FachgebHSchulErgPrV BW
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife Vom 21. Juni 1983
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife Vom 21. Juni 1983
- § 1 Zweck der Prüfung
- § 2 Zulassung zur Prüfung
- § 3 Zeitpunkt und Ort der Prüfung
- § 4 Form der Prüfung
- Fußnoten
- § 5 Durchführung der Prüfung
- § 6 Prüfungsergebnis, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- § 7 Wiederholung der Prüfung
- § 8 Schlußbestimmungen
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