VO BzG BW
INHALT
Verordnung der Landesregierung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) Vom 15. Dezember 2015
- Verordnung der Landesregierung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) Vom 15. Dezember 2015
- § 1 Anspruch auf Bildungszeit
- § 2 Ehrenamtliche Tätigkeiten
- § 3 Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten
- § 4 Arten der ehrenamtlichen Tätigkeiten
- § 5 Anerkennung von Trägerinnen und Trägern der Qualifizierungsmaßnahmen
- § 6 Verfahren der gesonderten Anerkennung
- § 7 Inkrafttreten
Feedback