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INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die Leitung des Pflegedienstes in Einrichtungen der Altenhilfe und Leitung von ambulanten Pflegediensten (Weiterbildungsverordnung - Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste) Vom 2. August 2004
- Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die Leitung des Pflegedienstes in Einrichtungen der Altenhilfe und Leitung von ambulanten Pflegediensten (Weiterbildungsverordnung - Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste) Vom 2. August 2004
- ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Zweck der Weiterbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Weiterbildung
- § 3 Lern- und Übungsbereiche
- § 4 Unterbrechungen, versäumte Weiterbildungszeiten
- § 5 Notenstufen
- ZWEITER ABSCHNITT Aufnahme
- § 6 Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Aufnahmeantrag
- DRITTER ABSCHNITT Abschlussprüfung
- § 8 Zweck der Prüfung
- § 9 Teile der Prüfung
- § 10 Zulassung zur Prüfung
- § 11 Prüfungsausschuss
- § 12 Abnahme der Prüfung
- § 13 Entgegennahme und Bewertung der Facharbeit
- § 14 Abnahme des Kolloquiums
- § 15 Mündliche Prüfung
- § 16 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 17 Zeugnis
- § 18 Wiederholung der Prüfung
- § 19 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 20 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- § 21 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung
- VIERTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen
- § 22 Übergangsvorschriften
- § 23 Inkrafttreten
- Anlage
- Frau/Herr ___
- Die Teilnehmerin / der Teilnehmer* hat im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfung folgendes Prüfungsergebnis** erzielt:
- Fußnoten
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