AkkordeonlehrkräfteVO
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an der Schule zur Ausbildung von Akkordeonlehrern - Berufskolleg - (AkkordeonlehrkräfteVO) Vom 29. Juli 2014
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an der Schule zur Ausbildung von Akkordeonlehrern - Berufskolleg - (AkkordeonlehrkräfteVO) Vom 29. Juli 2014
- ABSCHNITT 1 Allgemeines
- § 1 Zweck der Ausbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
- § 3 Bildungsplan, Stundentafel
- § 4 Maßgebende Fächer
- § 5 Ergänzende Hauptfächer
- § 6 Leistungsfeststellung und -bewertung, Schulbesuch
- ABSCHNITT 2 Aufnahmeprüfung
- § 7 Aufnahmevoraussetzungen
- § 8 Aufnahmeantrag
- § 9 Aufnahmeprüfung
- § 10 Auswahlverfahren
- ABSCHNITT 3 Versetzung
- § 11 Voraussetzungen
- § 12 Wiederholung, Entlassung, Anrechnung
- ABSCHNITT 4 Zwischenprüfung
- § 13 Zwischenprüfung
- ABSCHNITT 5 Abschlussprüfung
- § 14 Zweck der Prüfung
- § 15 Teile der Prüfung
- § 16 Abnahme der Prüfung
- § 17 Zulassung zur Prüfung
- § 18 Prüfungssauschuss, Fachausschüsse
- § 19 Schriftliche Prüfung
- § 20 Mündliche Prüfung
- § 21 Praktische Prüfung
- § 22 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 23 Zeugnis
- § 24 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 25 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- ABSCHNITT 6 Schlussbestimmungen
- § 26 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Stundentafel der Schulen zur Ausbildung von Akkordeonlehren - Berufskollegs - für Ausbildungsgang I - Klassisches Akkordeon, durchschnittliche Zahl der Wochenstunden zu je 45 Minuten
- Fußnoten
- Anlage 2
- Stundentafel der Schulen zur Ausbildung von Akkordeonlehrern - Berufskollegs - für Ausbildungsgang II - Populäres Akkordeon, durchschnittliche Zahl der Wochenstunden zu je 45 Minuten
- Fußnoten
- Anlage 3
- Stundentafel der Schulen zur Ausbildung von Akkordeonlehren - Berufskollegs - für Ausbildungsgang III - interdisziplinäres Akkordeon, durchschnittliche Zahl der Wochenstunden zu je 45 Minuten
- Fußnoten
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
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