Vergütungsoffenlegungsgesetz – VergütungsOG
INHALT
Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts (Vergütungsoffenlegungsgesetz – VergütungsOG)
- Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts (Vergütungsoffenlegungsgesetz – VergütungsOG)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Offenlegung von Vergütungen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen
- § 3 Offenlegung von Vergütungen bei Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Unternehmens
- § 4 Geltungsregelung
- Fussnoten
Feedback