VO-DV II
INHALT
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)
- § 1 (Fn 9) Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit
- § 2 (Fn 12) Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung
- § 3 (Fn 10) Datenverarbeitung im Auftrag
- § 4 (Fn 4) Datenerhebung, Berichtigung, Auskunft, Einsicht in Akten
- § 5 (Fn 8) Datenverarbeitung und Datenbestand in der Schule
- § 6 (Fn 4) Datenverarbeitung und Datenbestand in den Schulaufsichtsbehörden
- § 7 (Fn 7) Datenverarbeitung und Datenbestand im Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule
- § 8 (Fn 9) Datenübermittlung
- § 9 (Fn 13) Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten
- § 10 (Fn 5) Ordnungswidrigkeiten
- § 11 (Fn 5, 9) Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
- Fussnoten
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