Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen mit abgeschlossenem Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen mit abgeschlossenem Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 - allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAP 2.2)
- § 1 Geltungsbereich und Einstellungsvoraussetzungen
- § 2 Einstellungsverfahren
- § 3 Rechtsstellung
- § 4 Regelungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
- § 5 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Projektarbeiten während der Ausbildung
- § 9 Beurteilungen
- § 10 Erholungsurlaub
- § 11 Zweck der Prüfung
- § 12 Landesprüfungsamt
- § 13 Prüfungsausschuss
- § 14 Vorbereitung der Prüfung
- § 15 Aufsichtsarbeiten
- § 16 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
- § 17 Mündliche Prüfung
- § 18 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 19 Prüfungsleistungen, Prüfungsergebnisse
- § 20 Wiederholung der Prüfung
- § 21 Niederschrift über die Prüfung
- § 22 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 23 Berufsbezeichnung
- § 24 Übergangsvorschriften
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
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