1. FRG
INHALT
Erstes Gesetz zur Funktionalreform (1. FRG)
- Erstes Gesetz zur Funktionalreform (1. FRG)
- Art. 1 bis 27 (Fn 2)
- Artikel 28 Erstmalige Bestimmung der kreisangehörigen Gemeinden als Große kreisangehörige Städte oder Mittlere kreisangehörige Städte
- Artikel 29 Übergangsvorschriften für die Aufgaben der Bauaufsicht und der Wohnungsbauförderung
- Artikel 30 (Fn 3) Vorläufige Ausnahmeregelungen für die Aufgaben der Bauaufsicht
- Artikel 31 (Fn 4) Übergangsvorschriften und vorläufige Ausnahmeregelungen für die Aufgaben der Jugendhilfe
- Artikel 32 Neubekanntmachung des Gesetzes zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung
- Artikel 33 Inkrafttreten
- Fussnoten
Feedback