Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 18/2020 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 18/2020 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 18/2020 Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt
Verteiler:
Alle Dienststellen ohne Schulen
Der Senat hat im Rahmen der Ausbildungsplanung 2020 am 17. Dezember 2019 u.a. beschlossen, dass in diesem Jahr ein Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (12 Plätze für Beamtinnen/Beamte gemäß
§ 26 Bremische Laufbahnverordnung
und 8 Plätze für Tarifbeschäftigte zur Aufstiegsfortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt), eingerichtet wird. Nicht genutzte Platzkontingente einer Beschäftigtengruppe können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen durch Bewerber/-innen der anderen Gruppe besetzt werden.
Der Lehrgang beginnt voraussichtlich im Februar 2021
Für die Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gelten die Richtlinien für den Aufstieg gemäß
§ 26 Bremische Laufbahnverordnung
in der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 22.12.2015 (Brem. ABl. S. 1440).
Für die Zulassung zum Lehrgang zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt gelten die Richtlinien für die Zulassung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt für Tarifbeschäftigte in der jeweils geltenden Fassung.
Voraussetzungen
Gemäß der o.g. Richtlinien können zu dem Lehrgang zugelassen werden:
Beamtinnen und Beamte
, die die zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Voraussetzungen für den abgeschichteten Aufstieg nach
§ 26 BremLVO
in Verbindung mit
§ 25 BremLVO
erfüllen, d.h. wenn
-
ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen und
-
sie sich in ihrer bisherigen Dienstzeit mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A7 bewährt haben.
Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Änderungen der BremLVO haben Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 an Stelle der Bewährung in einem Amt der Besoldungsgruppe A7, die für die Zulassung zum Aufstieg rechtfertigende Voraussetzungen nach einem Zeitraum von zwei Jahren erfüllt, wenn sie
-
eine für den Erwerb der Laufbahnbefähigung erforderliche Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen und
-
deren Leistungen in den ersten zwei Beurteilungen während ihrer Probezeit mindestens mit dem Gesamtwert 4 bewertet wurden.
Tarifbeschäftigte
, wenn sie
a)
erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter“, „Fachangestellte für Bürokommunikation/Fachangestellter für Bürokommunikation“ abgeschlossen haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
b)
erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement“ im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
c)
mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechende den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können.
Vorbehaltlich der noch durch den Senat zu beschließenden Richtlinien für die Zulassung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt für Tarifbeschäftigte verkürzt sich die unter a) geforderte Zeit der Berufspraxis um ein Jahr, wenn Tarifbeschäftigte die Ausbildung in den dort genannten Ausbildungsberufen mindestens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen haben.
Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Mehr als ein Drittel der Zeiten der Berufspraxis können durch Kindererziehungszeiten nicht ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Auswahlverfahren trifft der Senator für Finanzen.
Bewerbungen / Bewerbungsschluss
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste sowie Tarifbeschäftigte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können sich
bis Montag, 21. September 2020
bewerben.
Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen, ist dies in der Bewerbung anzugeben.
Die aussagefähigen Bewerbungen (mit Lebenslauf) sind über die Beschäftigungsdienststelle an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen zuständigen obersten Dienstbehörden bzw. senatorische Dienststellen zu richten.
Hinweis:
Erfahrungen aus Bewerbungsverfahren der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es für viele Bewerber/-innen häufig hilfreich ist, sich im Vorfeld intensiver mit ihrer Motivation für eine Bewerbung und mit Vorstellungen über die weitere berufliche Entwicklung auseinander zu setzen. Unterstützend ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Dienststellen bei der Analyse des Potentials, bei der Motivationsklärung, als auch bei Überlegungen zur weiteren beruflichen Entwicklung, den Bewerber/-innen zur Seite stehen.
Folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in den obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen zuständig:
Die Liste der Ansprechpartner wird aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht angezeigt.
Beurteilung gemäß Ziffer 5 der Richtlinien über den Aufstieg bzw. Fortbildungslehrgang
Für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist von den Beschäftigungsdienststellen eine aktuelle anlassbezogene Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung der Beurteilung sind die Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen Dienste in der jeweils geltenden Fassung ((Brem. ABl. S. 505) zuletzt geändert durch ÄndRL vom 21. Juli 2015 (BremABl. S. 782 und 822)) in Verbindung mit
§8 BremBeurtV
((Brem.GBl. S. 154) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 21. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 376
))
. Für die Tarifbeschäftigten sind die genannten Richtlinien analog anzuwenden.
Für die Erstellung der Beurteilung müssen die Beurteiler/-innen an einer Beurteilerschulung teilgenommen haben, die zum Zeitpunkt der Erstellung,
nicht länger als drei Jahre
zurückliegt. Dieses ist von der jeweiligen obersten Dienstbehörde in der
Anlage 1
zu bestätigen.
Für die von den obersten Dienstbehörden/senatorischen Dienststellen benannten Beurteilerinnen und Beurteiler führt der Senator für Finanzen bei Bedarf
im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) eine Schulungsveranstaltung durch.
Für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung benutzen Sie bitte den beiliegenden Rückmeldebogen (
Anlage 2
). Der Termin wird daraufhin bekannt gegeben.
Auswahlverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen und vom Senator für Finanzen zugelassen worden sind, nehmen an einem Auswahlverfahren teil, das der Senator für Finanzen nach einer von ihm erlassenen Verfahrensordnung durchführt.
Die obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen werden gebeten, die eingereichten und geprüften Bewerbungen mit dem entsprechenden Vorblatt (
Anlage 1
) und den erstellten Beurteilungen spätestens
bis Dienstag, 6. Oktober 2020
beim Senator für Finanzen, Referat 33, vorzulegen.
Ablauf und Inhalte des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der
schriftliche Teil
des Auswahlverfahrens findet in dem Zeitraum
6. - 10. November 2020
statt.
Der
mündliche Teil
ist für die Zeit vom
17. - 26. November 2020
vorgesehen.
Schriftlicher Teil:
Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf verschiedenen Gebieten getestet. Die Leistungen werden anforderungsspezifisch gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert sowie einem Empfehlungsgrad zusammengefasst.
Mündlicher Teil:
Im mündlichen Teil wird das Verhalten der Bewerberinnen und Bewerber unter folgenden Merkmalen eingestuft: Sachbezogenheit, Einfallsreichtum, Soziale Kompetenz/Teamfähig-keit, Kommunikation/Sprachlicher Ausdruck, Zielorientierte Initiative, Sicherheit/Belastbarkeit und berufsbezogene Motivation.
Im Anschluss an den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens erhalten die Bewerber/-innen von einer Vertreterin/einem Vertreter des externen Personalberatungsunternehmens ein Feedback über die erbrachten Leistungen.
Gesamtergebnis
Die Ergebnisse im schriftlichen und im mündlichen Teil werden im Verhältnis 1:1 zu einem Ergebnis des Auswahlverfahrens zusammengefasst.
Aus der Gesamtnote der Beurteilung und dem Ergebnis des Auswahlverfahrens wird ein Gesamtergebnis errechnet. Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses wird die Gesamtnote der Beurteilung mit 55 v.H. und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit 45 v.H. gewichtet (Ziffer 7 der o.g. Richtlinien). Das Gesamtergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma berechnet. Weitere Nachkommastellen bleiben unberücksichtigt.
Abschließend wird eine Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber erstellt.
Begrenzung der Teilnahme am Auswahlverfahren
Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, beginnend mit dem Auswahlverfahren im Jahr 2018 auf insgesamt drei Versuche begrenzt. Die Teilnahme beginnt mit der Aushändigung der ersten Aufgabe im Rahmen des schriftlichen Teils des Auswahlverfahrens.
Zulassung
Bis zu der durch den Senat beschlossenen Höchstzahl der Zulassungen können die Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der Rangliste zum Lehrgang zugelassen werden, sofern sie im Gesamtergebnis mindestens den Wert 2,75 erreicht haben. Die Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg bzw. Vorbereitungslehrgang erfolgt durch den Senator für Finanzen.
Eine Zulassung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigen unter der Voraussetzung der Verkürzung erfolgt vorbehaltlich der Änderung der BremLVO bzw. der noch durch den Senat zu beschließenden Richtlinien für die Zulassung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt für Tarifbeschäftigte.
Lehrgang
Die dienst- bzw. berufsbegleitenden Lehrgänge beginnen mit einer Einführungswoche und werden an jeweils zwei Veranstaltungstagen (drei doppelstündige Unterrichtseinheiten) pro Woche fortgeführt. Der Lehrgang schließt nach zwei Jahren zunächst mit dem schriftlichen Teil der Prüfung ab. Die genauen Prüfungsanforderungen werden den Betroffenen rechtzeitig und umfassend bekanntgeben. Der zweite Teil des Lehrgangs dauert ein Jahr und schließt mit dem praktischen Teil der Prüfung ab, der aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch besteht. Der zweite Teil des Lehrgangs wird vom Senator für Finanzen bei Bedarf angeboten.
Einführungszeit / Abschluss
Beamtinnen und Beamte
Den zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden während der Einführungszeit gemäß
§ 26 BremLVO
Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste übertragen. Mit dem Abschluss des schriftlichen Teils der Fortbildungsprüfung reicht die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde beim Senator für Finanzen eine Bescheinigung darüber ein, dass der Beamtin bzw. dem Beamten während der Einführungszeit die in Satz 1 genannten Aufgaben übertragen wurden. Liegt die Bescheinigung der obersten Dienstbehörde vor und hat die Beamtin bzw. der Beamte den ersten Teil der Prüfung bestanden, stellt der Senator für Finanzen eine Bescheinigung über das Vorliegen der eingeschränkten Laufbahnbefähigung gemäß
§ 26 BremLVO
für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste aus. Ein Amt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt darf erst verliehen werden, wenn nach Erwerb dieser Befähigung eine Bewährung in den Aufgaben der neuen Laufbahn festgestellt wurde. Die Bewährungszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Mit der eingeschränkten Laufbahnbefähigung darf den Beamtinnen und Beamten höchstens ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A11 übertragen werden.
Im zweiten Teil des Lehrgangs werden die zugelassenen Beamtinnen und Beamten in die Aufgaben der neuen Laufbahngruppe im Rahmen einer allgemeinen wissenschaftlich orientierten Ausbildung eingeführt. Während der Einführungszeit werden den Beamtinnen und Beamten dienstliche Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, dieses wird von der jeweiligen obersten Dienstbehörde bescheinigt und ist ebenfalls dem Senator für Finanzen vorzulegen. Mit dem Bestehen des praktischen Teils der Prüfung und der Vorlage der Bescheinigung erwirbt die Beamtin bzw. der Beamte die uneingeschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte erwerben den Abschluss „Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt“ mit der erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfung (beide Teile) gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt in jeweils geltenden Fassung.
Hinweise zur Mitbestimmung
Die Zulassung zum Aufstieg unterliegt der Mitbestimmung. Dabei sind die örtlichen Interessenvertretungen zu beteiligen.
Kontakt
Der Senator für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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