WAStAufgÜStVtrBek BE
    DE - Landesrecht Berlin

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der
    Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht18.01.2019
    Eingangsformel18.01.2019
    Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
    wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag
    nach seinem Artikel 5 Satz 2
    am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
    Berlin, den 7. Januar 2019
    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
    Elke Breitenbach
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren