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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der
Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht18.01.2019
Eingangsformel18.01.2019
Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag
nach seinem Artikel 5 Satz 2
am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 7. Januar 2019
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Elke Breitenbach
Version: 17.01.2019
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der
Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht18.01.2019
Eingangsformel18.01.2019
Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag
nach seinem Artikel 5 Satz 2
am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 7. Januar 2019
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Elke Breitenbach
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