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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der
Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht | 18.01.2019 |
Eingangsformel | 18.01.2019 |
Nach
Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
wird bekannt gegeben, dass der
Staatsvertrag
nach seinem
Artikel 5 Satz 2
am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 7. Januar 2019
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Elke Breitenbach
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der
Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht | 18.01.2019 |
Eingangsformel | 18.01.2019 |
Nach
Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
wird bekannt gegeben, dass der
Staatsvertrag
nach seinem
Artikel 5 Satz 2
am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 7. Januar 2019
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Elke Breitenbach
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