Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976
§ 1
                            Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 5. März 1976
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Rebmann