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Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976
§ 1
Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.
 
 
 § 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
 
 
 
Stuttgart, den 5. März 1976
 
 
 
In Vertretung
 
 
 
Dr. Rebmann
 
 
 Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976
§ 1
Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.
 
 
 § 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
 
 
 
Stuttgart, den 5. März 1976
 
 
 
In Vertretung
 
 
 
Dr. Rebmann