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    Dekret über ein Globalkonzept für die Integration der Informations- und Kommunikations... (410.7)
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    3 Die Kantonale Kommission für Informatik im Unterrichtswesen übt die Aufsicht über die Fachstelle fri-tic aus und begleitet allgemein das Konzept fri-tic. Der Staatsrat re gelt die Einzelheiten.
    4 Die Fachstelle fri-tic ist Teil der Pädagogischen Hochschule (PH).

    Art. 3

    Bei der Finanzverwaltung wird ein Verpflichtungskredit von
    7 250 000 Franken für die Ausbildung der Lehrpersonen, die materiellen und personellen Mittel der Fachstelle fri-tic sowie für die Ausrüstung der post-obligatorischen Schulen eröffnet.

    Art. 4

    1 Die Zahlungskredite werden in die Voranschläge der Jahre 2002–2008 aufgenommen.
    2 Die Ausgaben werden im Einklang mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates getätigt.

    Art. 5

    1 Der Staatsrat wird mit dem Vollzug dieses Dekrets beauftragt, das sofort in Kraft tritt.
    1)
    2 Dieses Dekret ist allgemein verbindlich und untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
    1) Datum des Inkrafttretens: 5. November 2001 (StRB 5.11.2001).
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