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    Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (832.207)
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    CH - Schweizer Bundesrecht

    3. Abschnitt: Schlussbestimmungen

    Art. 11 Aufhebung eines anderen Erlasses
    Das Organisationsreglement SUVA vom 14. Juni 2002⁴ wird aufgehoben.
    ⁴ [ AS 2003 278 ]
    Art. 12 Inkrafttreten
    Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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