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    Verordnung über das Strafregister (331)
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    CH - Schweizer Bundesrecht

    10. Abschnitt: Forschung, Planung und Statistik

    Art. 32 Anwendbares Recht
    Die Bearbeitung von Personendaten aus VOSTRA zu Zwecken der Forschung, Planung und Statistik richtet sich nach Artikel 22 DSG¹⁰⁷.
    ¹⁰⁷ SR 235.1
    Art. 33 Datenbekanntgabe
    ¹ Zuständig für die Bekanntgabe von Personendaten aus VOSTRA zu Zwecken der Forschung, Planung und Statistik ist das BJ.
    ² Das BJ stellt dem Bundesamt für Statistik die für dessen Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten aus VOSTRA periodisch in elektronischer Form zur Verfügung.

    11. Abschnitt: Schlussbestimmungen

    Art. 34 Aufhebung bisherigen Rechts
    Die Verordnung vom 1. Dezember 1999¹⁰⁸ über das automatisierte Strafregister wird aufgehoben.
    ¹⁰⁸ [ AS 1999 3509 , 2000 2964 , 2003 5267 Anhang Ziff. 1, 2004 4813 Anhang Ziff. 9, 2006 939 ]
    Art. 35 Inkrafttreten
    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

    Anhang 1 ¹⁰⁹

    ¹⁰⁹ Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V vom 19. Nov. 2014 ( AS 2014 4461 ), Ziff. I 10 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung ( AS 2017 563 ) und Ziff. II der V vom 30. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 ( AS 2018 4779 ).
    (Art. 10 Abs. 1)

    Datensätze und Datenfelder von VOSTRA

    1. Datensatz über Personen

    1.1 Nummer des Datensatzes über Personen (fortlaufende Systemnummer)
    1.2 Nachname, Geburtsname, Vorname
    1.3 Ehemalige Namen
    1.4 Geburtsdatum, -ort, -staat
    1.5 Geschlecht
    1.6 Heimatort, Staatsangehörigkeit
    1.7 Eltern
    1.8 Zivilstand
    1.9 Ehepartner oder Ehepartnerin
    1.10 Adresse, Wohnort unbekannt, ohne festen Wohnsitz
    1.11 Bearbeitungsvermerk (Zusatzinformationen zur Identifikation von Personen)
    1.12 Aufenthaltsstatus ausländischer Staatsangehöriger
    1.13 Angabe, ob Urteil
    1.14 Angabe, ob hängiges Strafverfahren
    1.15 Angabe, ob pendente Anfrage an ausländisches Strafregister
    1.16 Datum der Ersterfassung und der letzten Mutation

    2. Datensatz über Falschpersonalien

    2.1 Name, Vorname
    2.2 Geburtsdatum

    3. Datensatz über hängige Strafverfahren

    3.1 Nummer des Datensatzes über Personen gemäss Ziffer 1.1
    3.2 Datum der Eröffnung des Verfahrens
    3.3 Zuständige Verfahrensleitung
    3.4 Das von der zuständigen Verfahrensleitung verwendete Referenzzeichen
    3.5 Beschuldigungen

    4. Datensatz über Urteile

    4.1 Nummer des Urteils (fortlaufende Systemnummer)
    4.2 Urteils-, Eröffnungs- und Rechtskraftdatum sowie verurteilende Behörde
    4.3 Datum des vorinstanzlichen Urteils und vorinstanzliche Behörde
    4.4 Das von der urteilenden Behörde verwendete Referenzzeichen
    4.5 Vollzugskanton (Militärurteile)
    4.6 In Anwesenheit, in contumaciam , Strafmandat
    4.7 Einsatz‑, Zusatz‑, Teilzusatzurteil, Gesamtstrafe
    4.8 Tatbestand und Begehungsform
    4.9 Alkoholgewichtspromille
    4.10 Begehungsdatum (Datum oder Zeitraum)
    4.11 Art und Höhe der Hauptstrafe sowie Vollzugsform (unbedingt, teilbedingt, bedingt)
    4.12 Bei Geldstrafe: Anzahl Tagessätze sowie Betrag und Währung des einzelnen Tagessatzes
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