2 Von Inhaberinnen und Inhabern ei nes Bachelordiploms in einer anderen Studienrichtung kann vor der definitiven Zulassung der Er
- werb zusätzlicher Kenntnisse und Fä higkeiten verlangt werden (Zulas
- sung mit Bedingungen).
3 Masterstudiengang «Filmwissenschaft»
415.455.51
3 Der Abschluss des Masterstudiums kann vom Nachweis weiterer Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig gemacht werden, die im absol vierten Bachelorstudium nicht erworben wurden (Zulassung mit Auf lagen).
Latinum
§ 10.
Für den hochschulübergreifen den Masterstudiengang «Film wissenschaft» werden keine Kenntn isse des Lateins vorausgesetzt.
Masterarbeit
§ 11.
1 Während des Masterstudiums is t eine Masterarbeit zu ver fassen, für die 30 ECTS Credits vergeben werden. Sie wird benotet.
2 Das Thema der Masterarbeit wird dem Kernbereich entnommen. Auf begründetes Gesuch kann die Le itung des Seminars für Filmwis senschaft eine Masterarbeit übe r einen Gegenstand aus einem der Teilbereiche zulassen. Die ECTS Credits für die Masterarbeit werden in jedem Fall der Punktzahl des Kernbereichs zugewiesen.
3 Wird die Masterarbeit mit einer ungenügenden Note bewertet, so kann diese innerhalb von maximal zwei Semestern einmal überarbeitet werden oder es kann einmal eine weitere Arbeit zu einem neuen Thema verfasst werden.
4 Wenn auch die überarbeitete ode r zweite Masterarbeit ungenü gend ist, so erfolgt eine Sperre in diesem Studiengang «Filmwissen schaft» an der Philosophischen Fakultät.
Studium
generale
§ 12.
1 Das Studium general e besteht aus Modulen, die aus dem gesamten Angebot der Universität v on den Studierenden frei wählbar sind.
2 Die Studienordnung legt fest, ob und wie viele ECTS Credits aus dem Studium generale an das Fachstudium angerechnet werden. Die ser Anteil darf jedoch 10% der im Kernbereich zu erwerbenden Punkte nicht überschreiten. Für di e Anrechnung müssen sie der Stu dienstufe des angestrebten Ab schlusses entnommen sein. III. Module und ECTS Credits
Module
§ 13.
1 Lerninhalte werden in inha ltlich und zeitlich kohärente Lerneinheiten, sogenannte Module , gegliedert. Module erstrecken sich in der Regel über ein bis maximal zw ei Semester. Module bestehen aus einem oder mehreren Modulelementen. Die Rahmenpunktzahlen der Modulelemente sind im Anhang aufgeführt.
2 Für jedes bestandene Modul wird eine Anzahl von ECTS Credits (in ganzen Zahlen) vergeben, die dem für das Bestehen des Moduls erforderlichen mittleren Aufwand entspricht.
4
415.455.51 Masterstudiengang «Filmwissenschaft»
3 Für das Bestehen des Moduls mu ss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Die Vergabe von ECTS Credits auf der Basis blosser Anwesen
- heit ist ausgeschlossen.
4 Der Besuch eines Moduls kann von der Erfüllung von Voraus
- setzungen abhängig gemacht werden. Modultypen
§ 14.
Es werden unterschieden: a. Pflichtmodule: Module, die für al le Studierenden eines Studienpro
- gramms obligatorisch sind, b. Wahlpflichtmodule: Module, die in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen sind, c. Wahlmodule: Module, die aus dem Angebot eines Studienpro
- gramms oder fachlich verwandter Studienprogramme gemäss Stu
- dienordnung wählbar sind, d. Module aus dem «S tudium generale» (§
12): Module, die aus dem Angebot der gesamten Universität von den Studierenden frei wähl
- bar sind. European Credit Transfer and Accumula tion System
§ 15.
1 Der Studiengang wird nach dem Prinzip des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet: Im Rah
- men eines Vollzeitstudiums sind pro Semester durchschnittlich 30 ECTS Credits zu erwerben.
2 Ein ECTS Credit entspricht ei ner durchschnittlichen studenti
- schen Arbeitsleistung vo n etwa 30 Stunden. Modul verantwortliche und Prüfungs delegierte
§ 16.
1 Die Studienprogrammdirektion bestimmt für sämtliche Module Modulverantwortliche, die fü r den Inhalt und den Leistungs
- nachweis der Module verantwortlich sind.
2 Die Studienprogrammdirektion be stimmt für die Fragen der Er