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    DE - Landesrecht Berlin

    § 2 Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Berlin, den 5. Juli 2021
    Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
    Ralf Wieland
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Michael Müller
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