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    DE - Landesrecht Bayern
    ¹Das Institut befasst sich mit der Beobachtung und Analyse der Märkte der Land- und Ernährungswirtschaft. ²Ein Schwerpunkt liegt in der Marktinformation und Marktberichterstattung. ³Es ist für den Vollzug der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des landwirtschaftlichen Marktwesens zuständig. ⁴Dies umfasst die gemeinsamen Marktordnungen für Obst und Gemüse, für Fleisch, Fisch, Eier und Geflügel und den Vollzug milchwirtschaftlicher Rechtsvorschriften. ⁵Das Institut nimmt Aufgaben im Rahmen der Anerkennung und Überwachung von Erzeugerorganisationen im pflanzlichen und tierischen Bereich (ausgenommen Hopfen und Wein) wahr. ⁶Es wirkt gutachterlich beim Vollzug der Marktstrukturförderung mit.
    ⁷Das Institut ist zuständig für den Vollzug der EU-Öko-Verordnung in Bayern und die Systemkontrolle „Bayerisches Biosiegel“. ⁸Ihm obliegen die Herstellerkontrollen nach den europäischen Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie Spirituosen. ⁹Es informiert über gesamtbetriebliche Qualitätssicherung und überwacht das Herkunfts- und Qualitätssicherungssystem Geprüfte Qualität – Bayern. 1⁰Im Auftrag des Staatsministeriums ist das Institut an der Umsetzung regionaler Vermarktungskonzepte, besonderer Wertschöpfungsketten und der Premiumstrategie für Lebensmittel beteiligt.

    3.1.10  Kompetenzzentrum für Ernährung

    ¹Das Kompetenzzentrum nimmt unter Berücksichtigung der vorhandenen Dienstleistungsstruktur in Bayern auf dem Gebiet der Ernährung zielgruppenorientierte Aufgaben wahr. ²Es bildet eine Plattform für Ernährungswirtschaft, Ernährungswissenschaft und Ernährungsdienstleister, um die Vernetzung untereinander zu verbessern und einen Mehrwert auf dem Gebiet der Ernährung und der Ernährungswirtschaft zu erzielen. ³Vorrangige Ziele sind die Stärkung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährungsstils und die Förderung der Wertschätzung für Lebensmittel in der bayerischen Bevölkerung sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Ernährungswirtschaftsstandortes Bayern. ⁴Schwerpunkte dabei sind das Erstellen von zielgruppengerechten Angeboten zur Unterstützung der ÄELF, Verankern von regionalen und ökologischen Lebensmitteln in der bayerischen Bevölkerung, der Auf- und Ausbau sowie die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.

    3.2  Abteilungen

    ¹Die Abteilungen nehmen die Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Landesanstalt wahr. ²Zudem sind sie zuständig für das Untersuchungswesen, die berufliche Bildung und den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Einsatz).

    3.2.1  Abteilung Verwaltung

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