Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli... (0.814.295)
INHALT
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
- Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
- Art. 1 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Anwendungsbereich
- Art. 4 Massnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
- Art. 5 Kontrollmassnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1
- Art. 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Massnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
- Art. 7 Facharbeitsgruppen
- Art. 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
- Art. 9 Übermittlung und Austausch von Informationen
- Art. 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung
- Art. 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstössen
- Art. 12 Verstösse
- Art. 13 Unangemessenes Auf‑ oder Festhalten von Schiffen
- Art. 14 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht
- Art. 16 Änderungen
- Art. 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 18 Inkrafttreten
- Art. 19 Kündigung
- Art. 20 Verwahrer
- Art. 21 Sprachen
- Unterschriften
- Anlagen 1–4 ⁸
- Geltungsbereich am 21. August 2019 ⁹