Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwas... (0.814.296)
INHALT
Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
- Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 3 Anwendung
- Art. 4 Massnahmen zur Kontrolle der Einschleppung von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern durch Ballastwasser und Sedimente von Schiffen
- Art. 5 Auffanganlagen für Sedimente
- Art. 6 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
- Art. 7 Besichtigung und Zeugniserteilung
- Art. 8 Zuwiderhandlungen
- Art. 9 Überprüfung von Schiffen
- Art. 10 Aufdeckung von Zuwiderhandlungen und Kontrolle von Schiffen
- Art. 11 Schriftliche Unterrichtung über Kontrollmassnahmen
- Art. 12 Unangemessenes Aufhalten von Schiffen
- Art. 13 Technische Unterstützung und Zusammenarbeit sowie regionale Zusammenarbeit
- Art. 14 Übermittlung von Informationen
- Art. 15 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 16 Verhältnis zum Völkerrecht und zu anderen Übereinkünften
- Art. 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 18 Inkrafttreten
- Art. 19 Änderungen
- Art. 20 Kündigung
- Art. 21 Depositar
- Art. 22 Sprachen
- Unterschriften
- Anlage ⁶
- Geltungsbereich am 18. Juli 2024 ⁷