Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (429.11)
INHALT
Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV)
- Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV)
- 1. Abschnitt: Vollziehende Behörde
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Leistungen des Grundangebots
- Art. 2 Gebührenbefreites Grundangebot
- Art. 3 Gebührenpflichtiges Grundangebot
- 3. Abschnitt: Nutzung des Grundangebots
- Art. 4 Ermächtigung zur Nutzung des Grundangebots
- Art. 5 Nutzungsbedingungen
- 4. Abschnitt: Gebühren und Rechnungsstellung
- Art. 6 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
- Art. 7 Gebühren nach Zeitaufwand
- Art. 8 Kosten für nutzerspezifische Infrastruktur
- Art. 9 Gebühren für den Zugang zu nicht öffentlichen Bezugskanälen
- Art. 10 Gebühren für regelmässige Übermittlungen
- Art. 11 Gebühren für die grafische Darstellung von Daten
- Art. 12 Gebühren für internationale Daten
- Art. 13 Rechnungsstellung
- 5. Abschnitt: Internationale Zusammenarbeit und Beiträge an internationale Programme
- Art. 14 Internationale Zusammenarbeit
- Art. 15 Beitrag an das globale Klimabeobachtungssystem
- Art. 16 Beitrag an das Programm Global Atmosphere Watch
- 6. Abschnitt: Bearbeitung von Personendaten bei der Erbringung von Leistungen
- Art. 17
- 7. Abschnitt: Beschwerderecht zum Schutz der Messinfrastruktur
- Art. 18
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 20 Inkrafttreten