BierStV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV)
- Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (Biersteuerverordnung - BierStV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1a Hauptzollamt, örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 2
- Zu § 2 des Gesetzes
- § 2 Steuerbare Menge
- Abschnitt 3
- Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 6a Überprüfung der Erlaubnis
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 11a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 12 Bierausschank im Steuerlager
- Abschnitt 4
- Zu § 6 des Gesetzes
- § 13 Registrierter Empfänger
- Abschnitt 5
- Zu § 7 des Gesetzes
- § 14 Registrierter Versender
- Abschnitt 6
- Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
- § 15 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- Abschnitt 7
- Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- § 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 17 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 18 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 19 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 20 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 22 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 24 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 25 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 26 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 27 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren
- § 28 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 29 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- Abschnitt 8
- Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
- § 30 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- Abschnitt 9
- Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
- § 31 Steuererklärung, Steueranmeldung
- § 31a Herstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers
- Abschnitt 10
- Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
- § 32 Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 11
- Zu § 18 des Gesetzes
- § 33 Anmeldung des Bieres
- Abschnitt 12
- Zu § 19 des Gesetzes
- § 34 Beförderungen zu privaten Zwecken
- Abschnitt 13
- Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- § 35 Zertifizierter Empfänger
- § 35a Zertifizierter Versender
- § 35b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 35c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35f Beförderung im Ausfallverfahren
- § 35g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 36 (weggefallen)
- Abschnitt 14
- Zu § 21 des Gesetzes
- § 37 Versandhandel
- Abschnitt 15
- Zu § 22 des Gesetzes
- § 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 15a
- Zu § 22b des Gesetzes
- § 38a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 16
- Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
- § 39 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 39a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- § 39b Belegheft, Buchführung
- § 39c Lagerung, Bestandsaufnahme
- § 39d Abgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung
- § 40 Haustrunk
- § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
- Abschnitt 17
- Zu § 24 des Gesetzes
- § 42 Steuerentlastung im Steuergebiet
- Abschnitt 18
- Zu § 25 des Gesetzes
- § 43 Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 19
- Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
- § 44 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- Abschnitt 20
- (weggefallen)
- § 45 (weggefallen)
- Abschnitt 21
- (weggefallen)
- §§ 46 bis 51 (weggefallen)
- Abschnitt 22
- Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
- § 52 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 23
- Schlussbestimmungen
- § 53 Übergangsregelungen
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