Verordnung über die internationale militärische Kooperation (510.81) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK)
- Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK)
 - 1. Abschnitt: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Internationale militärische Kontakte
 - Art. 2 Geltungsbereich
 - Art. 3 Internationale militärische Kontakte
 - Art. 4 Zustimmungsvorbehalt
 - Art. 5 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
 - Art. 6 Informationssicherheit
 - Art. 7 Verkehr militärischer Organisationen mit dem Militärprotokoll
 - 3. Abschnitt: Ein-, Aus- und Durchreise ausländischer militärischer Truppen und von deren Angehörigen am Boden
 - Art. 8
 - 4. Abschnitt: Tragen und Mitführen von Militäruniformen
 - Art. 9 Tragen und Mitführen ausländischer Militäruniformen in der Schweiz
 - Art. 10 Tragen und Mitführen schweizerischer Militäruniformen im Ausland
 - Art. 11 Bewilligungsbehörde
 - 5. Abschnitt: Zoll- und Steuerbefreiung
 - Art. 12 Begünstigte
 - Art. 13 Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Ausrüstung und Verpflegung
 - Art. 14 Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Mineralölprodukten
 - Art. 15 Steuerfreie Lieferung von Treibstoff
 - 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 16 Aufhebung anderer Erlasse
 - Art. 17 Änderung anderer Erlasse
 - Art. 18 Inkrafttreten