Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Lebensmittelpraktikerin/... (412.101.220.57)
INHALT
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Lebensmittelpraktikerin EBA / Lebensmittelpraktiker EBA
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Lebensmittelpraktikerin EBA / Lebensmittelpraktiker EBA
- 1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
- Art. 1 Berufsbild
- Art. 2 Dauer und Beginn
- 2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
- Art. 3 Grundsätze
- Art. 4 Handlungskompetenzen
- 3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
- Art. 5
- 4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
- Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis
- Art. 7 Berufsfachschule
- 5. Abschnitt: Bildungsplan
- Art. 8
- 6. Abschnitt: Fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
- Art. 9 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
- Art. 10 Höchstzahl der Lernenden
- 7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation
- Art. 11 Lerndokumentation
- Art. 12 Bildungsbericht
- Art. 13 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
- 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
- Art. 14 Zulassung
- Art. 15 Gegenstand
- Art. 16 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
- Art. 17 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung
- Art. 18 Wiederholung
- 9. Abschnitt: Ausweise und Titel
- Art. 19
- 10. Abschnitt: Qualitätsentwicklung und Organisation
- Art. 20 Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Berufe im Berufsfeld Lebensmitteltechnologie
- 11. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 21 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 22 Übergangsbestimmungen und erstmalige Anwendung einzelner Bestimmungen
- Art. 23 Inkrafttreten