WaffG
INHALT
Waffengesetz (WaffG)
- Waffengesetz (WaffG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
- § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
- § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
- Abschnitt 2
- Umgang mit Waffen oder Munition
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
- § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
- § 5 Zuverlässigkeit
- § 6 Persönliche Eignung
- § 6a Nachbericht
- § 6b Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden
- § 7 Sachkunde
- § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
- § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- Unterabschnitt 2
- Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
- § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- § 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
- § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- Unterabschnitt 3
- Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
- § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
- § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
- § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
- § 15a Sportordnungen
- § 15b Fachbeirat Schießsport
- § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
- § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
- § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
- § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
- § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
- Unterabschnitt 4
- Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
- § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
- § 21a Stellvertretungserlaubnis
- § 22 Fachkunde
- § 23 (weggefallen)
- § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
- § 25 Verordnungsermächtigungen
- § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung
- § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
- § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
- § 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
- § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
- § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
- Unterabschnitt 5
- Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
- § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
- § 31 (weggefallen)
- § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
- § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Unterabschnitt 6
- Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
- § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
- § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
- § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
- § 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis
- § 37b Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
- § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme
- § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 37e Ausnahmen von der Anzeigepflicht
- § 37f Inhalt der Anzeigen
- § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte
- § 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung
- § 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland
- § 38 Ausweispflichten
- § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
- § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation
- Unterabschnitt 6a
- Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
- § 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen
- § 39c Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 7
- Verbote
- § 40 Verbotene Waffen
- § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
- § 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
- § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- § 42b Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
- § 42c Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen
- Abschnitt 3
- Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
- § 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
- § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
- § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten
- § 45 Rücknahme und Widerruf
- § 46 Weitere Maßnahmen
- § 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
- § 48 Sachliche Zuständigkeit
- § 49 Örtliche Zuständigkeit
- § 50 (weggefallen)
- Abschnitt 4
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 51 Strafvorschriften
- § 52 Strafvorschriften
- § 52a (weggefallen)
- § 53 Bußgeldvorschriften
- § 54 Einziehung
- Abschnitt 5
- Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
- § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
- § 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
- § 57 Kriegswaffen
- Abschnitt 6
- Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
- § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
- § 59 Verwaltungsvorschriften
- § 60 (weggefallen)
- § 60a Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern
- Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
- Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
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