Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (916.404.1)
INHALT
Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-V)
- Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-V)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Aufgaben und Pflichten der Identitas AG
- Art. 3 Aufgaben
- Art. 4 ⁸ Verhältnis zum Bund
- Art. 5 Beschaffungen
- Art. 6 Leistungsvereinbarung
- Art. 7 Gewerbliche Leistungen
- Art. 8 Meldung bei Verdacht auf Widerhandlungen
- Art. 9 Aufsicht
- 3. Kapitel: TVD
- 1. Abschnitt: Inhalt der TVD
- Art. 10 Daten
- Art. 11 Tiergeschichte und Tierdetail
- Art. 12 Daten aus anderen Informationssystemen
- 2. Abschnitt: Registrierung von Personen und Tierhaltungen sowie Erfassung des Tierverkehrs
- Art. 13 Daten zu Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Tierhaltungen
- Art. 14 Registrierung im IAM-System
- Art. 15 Zuteilung der TVD-Nummer und der Identifikationsnummer
- Art. 16 Daten zu Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons
- Art. 17 Daten zu Tieren der Schaf- und der Ziegengattung
- Art. 18 Daten zu Tieren der Schweinegattung
- Art. 19 Daten zu Equiden
- Art. 20 Ermächtigung zur Änderung von Daten zu Equiden
- Art. 21 Daten zu Hausgeflügel
- Art. 22 Form der Datenübermittlung
- Art. 23 Datenübermittlung durch beauftragte Dritte
- Art. 24 ²³ Prüfung der Daten
- Art. 25 Berichtigung von Daten
- Art. 26 Aktualisierung des Tiergeschichtenstatus bei Klauentieren
- Art. 27 Zuteilung der UELN, Aufnahmebestätigung und Datenübermittlung im Bereich Equiden
- Art. 28 Ausstellung von Tierpässen sowie von Grundpässen für Equiden, Zustellung des Equiden-Klebers
- 3. Abschnitt: Gesuche um Kontingentsanteile für den Import von Fleisch und Fleischwaren sowie Ermittlung der relevanten Daten
- Art. 29 Sicherstellung der Gesuchseinreichung
- Art. 30 Ermittlung der Daten für die Kontingentszuteilung
- 4. Abschnitt: Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung für geschlachtete Tiere
- Art. 31
- 5. Abschnitt: Veröffentlichung von Auswertungen
- Art. 32
- 6. Abschnitt: Zugriffsrechte sowie Schnittstellen zu anderen Informationssystemen
- Art. 33 ³⁸ Zugriff auf eigene Daten
- Art. 34 Amtsstellen sowie beigezogene Firmen, Organisationen und Kontrollorgane
- Art. 35 Zucht-, Produzenten- und Labelorganisationen sowie Tiergesundheitsdienste
- Art. 36 Tierhalterinnen und Tierhalter
- Art. 37 Eigentümerinnen und Eigentümer von Equiden
- Art. 38 Beauftragte
- Art. 38 a ⁴²
- Art. 38 b ⁴³ Zugriff über die TVD-, die Identifikations- oder die Mikrochipnummer
- Art. 39 ⁴⁶ Zugriff auf Gesuch hin für Zuchtzwecke oder wissenschaftliche Untersuchungszwecke
- Art. 40 Schnittstellen zu anderen Systemen
- 4. Kapitel: GVE-Rechner
- Art. 41 Zweck und Inhalt des GVE-Rechners
- Art. 42 Daten aus anderen Informationssystemen
- Art. 43 Berechnung der GVE-Werte für Tiere der Rindergattung, Wasserbüffel, Bisons und Equiden
- Art. 43 a ⁵¹ Berechnung der Anzahl der geschlachteten Kühe und ihrer Abkalbungen
- Art. 44 ⁵³ Berechnung der GVE-Werte für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung
- Art. 45 Erstellen des GVE-Verzeichnisses für Tiere der Rindergattung, Wasserbüffel, Bisons und Equiden
- Art. 45 a ⁵⁸ Erstellen des Verzeichnisses der geschlachteten Kühe mit ihren Abkalbungen
- Art. 46 ⁶⁰ Erstellen des GVE-Verzeichnisses für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung
- Art. 47 Bereitstellen eines Berechnungsintruments für Tiere der Rindergattung, Wasserbüffel, Bisons und Equiden
- Art. 48 ⁶² Bereitstellen eines Berechnungsinstruments für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung
- Art. 49 Zugriffsrechte sowie Schnittstellen zu anderen Systemen
- 5. Kapitel: E-Transit
- Art. 50 Zweck und Inhalt des E-Transit
- Art. 51 Zuteilung der Identifikationsnummer
- Art. 52 Daten aus anderen Informationssystemen
- Art. 53 Benutzung von E-Transit
- Art. 54 Zugriffsrechte
- Art. 55 Schnittstellen zu anderen Systemen
- 6. Kapitel: Weitere Aufgaben der Identitas AG
- Art. 56 Support
- Art. 57 Lieferung von Ohrmarken
- Art. 58 Auszahlung der Entsorgungsbeiträge
- Art. 59 Schlachtabgabe
- Art. 60 Aufbewahrung und Archivierung der Daten
- 7. Kapitel: Finanzierung und Gebühren
- Art. 61 Finanzierung durch das BLW und das BLV
- Art. 62 Gebühren
- Art. 63 Rechnungsstellung und Gebührenverfügung
- Art. 64 Spartenrechnung
- Art. 65 Gewinnreserven
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 66 Vollzug
- Art. 67 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 68 Übergangsbestimmung
- Art. 69 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁷²
- An die TVD zu übermittelnde Daten
- 1. Daten zu Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons
- 2. Daten zu Tieren der Schaf- und der Ziegengattung
- 3. Daten zu Tieren der Schweinegattung
- 4. Daten zu Equiden
- 5. Daten zu Hausgeflügel
- Anhang 2 ⁷⁵
- Gebühren
- Anhang 3
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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