Verordnung des WBF über Vermehrungsmaterial von Ackerpflanzen-, Futterpflanzen- un... (916.151.1)
INHALT
Verordnung des WBF über Vermehrungsmaterial von Ackerpflanzen-, Futterpflanzen- und Gemüsearten (WBF-Vermehrungsmaterialverordnung Acker- und Futterpflanzen 1)
- Verordnung des WBF über Vermehrungsmaterial von Ackerpflanzen-, Futterpflanzen- und Gemüsearten (WBF-Vermehrungsmaterialverordnung Acker- und Futterpflanzen 1)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Geltungsbereich
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Definitionen
- Art. 2 Spezielle Sorten und spezielles Saatgut ⁵
- Art. 3 Prebasissaatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen und Betarüben ¹⁸
- Art. 4 Basissaatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen, Betarüben und Gemüse ¹⁹
- Art. 5 Zertifiziertes Saatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen, Betarüben und Gemüse ²⁹
- Art. 6 Handelssaatgut von Öl- und Faserpflanzen sowie Futterpflanzen ³⁵
- Art. 6 a ³⁷ Standardsaatgut von Gemüse
- Art. 7 ³⁸ Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln
- Art. 8 Basispflanzgut von Kartoffeln
- Art. 9 Zertifiziertes Pflanzgut von Kartoffeln
- Art. 10 Saatgutposten, Zuchtgartensaatgut und Vermehrungssaatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen, Betarüben und Gemüse ⁴³
- Art. 11 ⁴⁷ Kleinpackungen
- Art. 12 Pflanzgutposten von Kartoffeln ⁵⁰
- 3. Abschnitt: Aufnahme in den Sortenkatalog
- Art. 13 Sortenkatalog
- Art. 14 Anforderungen für die Anbau- und Verwendungseignung
- Art. 15 Ausnahmen für die Aufnahme von Sorten ⁵²
- Art. 16 Aufnahmegesuch
- Art. 16 a ⁵⁶ Sortenbezeichnung
- Art. 17 Offizielle Prüfung der Anbau- und Verwendungseignung
- Art. 18 Offizielle Prüfung der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit
- Art. 19 Einspracheverfahren
- 4. Abschnitt: Produktion, Anerkennung und Aufbereitung
- Art. 20 Allgemeines
- Art. 21 Zulassung von Produzenten
- Art. 22 Zulassung von Vermehrungsorganisationen
- Art. 22 a ⁶² Zulassung von Aufbereitungsorganisationen
- Art. 23 ⁶⁵ Vermehrungsbestände und offizielle Feldbesichtigungen
- Art. 24 Anerkennung von Saatgutposten
- Art. 25 ⁷⁵
- Art. 26 Zulassung von Personen
- 5. Abschnitt: Inverkehrbringen
- Art. 27 Inverkehrbringen
- Art. 27 a ⁸⁵ Verpackung und Verschliessung
- Art. 27 b ⁸⁶ Wiederverschliessung von Verpackungen
- Art. 28 ⁸⁷ Etikettierung
- Art. 29 ⁸⁸ Nischensorten
- Art. 30 Kandidatensorten
- Art. 31 Erstes Inverkehrbringen
- Art. 31 a ⁹⁰ Importiertes Saatgut
- 2. Kapitel: Besondere Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Getreide
- Art. 32 Aufnahme in den Sortenkatalog
- Art. 33 Anerkennung eines Versuchsnetzes für die Vorprüfung
- Art. 34 Vermehrungsorganisationen
- Art. 35 Inverkehrbringen
- Art. 35 a ⁹⁴ Saatgutmischungen
- 2. Abschnitt: Kartoffeln
- Art. 36 Aufnahme in den Sortenkatalog ⁹⁵
- Art. 37 Vermehrungsorganisationen
- Art. 38 Produktion, Genehmigung der Parzellen und Verpackungen
- Art. 38 a ¹⁰¹ Etikettierung von aus Kartoffelsamen erzeugtem Pflanzgut
- Art. 39 Anerkennung von Pflanzgutposten von Kartoffeln
- Art. 39 a ¹⁰⁶ Anerkennung von Pflanzgutposten von aus Kartoffelsamen erzeugten Pflanzkartoffeln
- Art. 40 Inverkehrbringen
- 3. Abschnitt: Futter-, Öl- und Faserpflanzen ¹⁰⁸
- Art. 40 a ¹⁰⁹ Aufnahme in den Sortenkatalog
- Art. 40 b ¹¹¹
- Art. 41 Produktion von anerkanntem Saatgut
- Art. 42 Produktion und Zulassung von Handelssaatgut
- Art. 43 ¹¹⁵
- Art. 44 ¹¹⁶ Kleinpackungen von Futterpflanzensaatgut
- Art. 45 Inverkehrbringen
- Art. 46 Saatgutmischungen
- 4. Abschnitt: ¹²⁸ Betarüben
- Art. 47 Aufnahme in den Sortenkatalog
- Art. 48 ¹²⁹
- Art. 49
- 3. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 50 Vollzug
- Art. 50 a ¹³¹
- Art. 51 ¹³² Übergangsbestimmung zur Änderung vom 7. Juni 2010
- Art. 51 a ¹³³
- Art. 51 b ¹³⁴
- Art. 51 c ¹³⁵
- Art. 51 d ¹³⁶ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 11. November 2020
- Art. 52 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹³⁷
- Liste der Gattungen und Arten
- Kapitel A: Gattungen und Arten, für welche ein Sortenkatalog erlassen werden kann
- 1 Getreide
- 2 Kartoffeln
- 3 Futterpflanzen
- 3.1 Gräser
- 3.2 Leguminosen
- 3.3 Andere Arten von Futterpflanzen
- 4 Öl- und Faserpflanzen
- 5 Betarüben
- 6 Gemüse
- Anhang 2 ¹³⁸
- Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung
- Kapitel A: Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung für Getreide
- 1 Allgemeines
- 1.1 Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung
- 1.2 Beobachtete Merkmale
- 1.3 Ausscheidungswerte
- 1.4 Berechnung des Gesamt-Sortenwertes
- 1.4.1 Hafer, Gerste, Roggen, Weizen, Dinkel und Triticale
- 1.4.2 Mais
- 1.5 Minimale Gesamt-Sortenwerte für die Aufnahme in den Sortenkatalog
- 1.6 Technologische Qualität des Weizens (Weichweizen)
- 2 Beobachtete Merkmale, Ausscheidungswerte, Bonus/Malus-Werte, Berechnung des Gesamtindexes
- 2.1 Hafer
- 2.2 Gerste
- 2.3 Roggen
- 2.4 Weizen (Weichweizen)
- 2.5 Dinkel
- 2.6 Triticale
- 2.7 Mais
- 2.7.1 Beobachtete Merkmale beim Mais
- 2.7.2 Indexberechnung für Körnermais
- 2.7.3 Indexberechnung für Silomais
- Kapitel B: Anforderungen bezüglich der Anbau- und Verwendungseignung für Kartoffeln
- 1 Allgemeines
- 1. 1Ausscheidungswert
- 1.2 Berechnung des Gesamt-Sortenwertes
- 1.3 Beobachtete Merkmale
- 2 Bedingungen bezüglich der Aufnahmegesuche
- 3 Bedingungen für die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog
- 4 Ausscheidungswerte und Berechnungsformel für den spezifischen Wert pro Merkmal
- Kapitel C: Anforderungen bezüglich der Anbau- und Verwendungseignung für Futterpflanzen
- 1 Allgemeines
- 1.1 Prüfungsverfahren
- 1.2 Beobachtete Merkmale
- 1.3 Ausscheidungswerte
- 1.3.1 Gräserarten, Leguminosen und andere Arten
- 1.3.2 Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen
- 1.4 Gesamt-Sortenwert
- 1.4.1 Gräserarten, Leguminosen und andere Arten
- 1.4.2 Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen
- 1.5 Beobachtete Merkmale und Bonitierung
- 1.5.1 Gräserarten, Leguminosen und andere Arten
- 1.5.2 Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen
- 2. Bedingungen bezüglich Aufnahmegesuch und für die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog
- 2.1 Gräserarten, kleinkörnige Leguminosen und andere Arten
- 2.2 Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen
- 2.2.1 Ein Aufnahmegesuch wird angenommen, wenn die Ergebnisse der Vorprüfungen oder jene eines Dossiers betreffend die Aufnahme in einen ausländischen Sortenkatalog aufzeigen, dass:
- 2.2.2 Eine Sorte wird in den Sortenkatalog aufgenommen:
- Kapitel D: Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung für Öl- und Faserpflanzen
- 1 Allgemeines
- 1.1 Beobachtete Merkmale
- 1.2 Ausscheidungswerte
- 1.3 Gesamt-Sortenwert
- 1.4 Beobachtete Merkmale und Bonitierung
- 2 Bedingungen für die Annahme eines Aufnahmegesuchs und die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog
- 2.1 Ein Aufnahmegesuch wird angenommen, wenn aus den Ergebnissen der Vorprüfungen oder einem Dossier für die Aufnahme in einen ausländischen Sortenkatalog hervorgeht, dass:
- 2.2 Eine Sorte wird in den Sortenkatalog aufgenommen:
- Kapitel E: Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung für Zuckerrübe und Futterrübe
- 1 Allgemeines
- 1.1 Prüfungsverfahren
- 1.2 Beobachtete Merkmale
- 1.3 Ausscheidungswerte
- 1.4 Gesamt-Sortenwert
- 1.5 Beobachtete Merkmale und Bonitierung
- 2 Bedingungen für die Annahme eines Aufnahmegesuchs und die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog
- 2.1 Ein Aufnahmegesuch wird angenommen, wenn aus den Ergebnissen der im Ausland durchgeführten Prüfungen hervorgeht, dass:
- 2.2 Eine Sorte wird in den Sortenkatalog aufgenommen:
- Anhang 3 ¹³⁹
- Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen
- Kapitel A: Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen von Getreidesaatgut
- 1 Anzahl und Zeitpunkt der Besichtigungen
- 2 Beurteilungs- und Anerkennungsgrenzen
- 2.1 Allgemeiner Stand
- 2.2 Sortenechtheit und Sortenreinheit
- 2.3 Isolationsabstand
- 2.4 Fremde Getreidearten
- 2.5 Unkräuter
- 2.6 Samenübertragbare Krankheiten
- 2.7 Vorfrucht
- Kapitel B: Anforderungen an die Kulturen von Kartoffelpflanzgut
- 1 Bedingungen für die Anbaufläche
- 2 Anzahl der offiziellen Feldbesichtigungen
- 3 Krautvernichtung
- 4 Bedingungen für die Kulturen
- Kapitel C: Feldbesichtigung und Anforderung an die Kulturen von Futterpflanzensaatgut
- 1 Vorfrucht
- 2 Maximal erlaubte Erntejahre
- 3 Anzahl und Zeitpunkt der Feldbesichtigung
- 4 Beurteilung und Anerkennungsgrenzen
- 4.1 Allgemeiner Stand
- 4.2 Sortenechtheit und Sortenreinheit
- 4.3 Isolationsabstand
- 4.4 Fremde Arten
- Kapitel D: Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen von Öl- und Faserpflanzensaatgut
- 1 Vorfrucht
- 2 Anzahl und Zeitpunkt der Besichtigungen
- 3 Beurteilung und Anerkennungsgrenzen
- 3.1 Allgemeiner Stand
- 3.2 Sortenechtheit und Sortenreinheit
- 3.3 Isolationsabstand
- Kapitel E: Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen von Gemüsearten
- Anhang 4 ¹⁴⁰
- Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an das Saat‑ und Pflanzgut
- Kapitel A: Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an das Getreidesaatgut
- 1 Posten- und Mustergrössen
- 2 Anforderungen an das Saatgut
- 2.1 Sortenechtheit und Sortenreinheit
- 2.2 Keimfähigkeit, Feuchtigkeitsgehalt, technische Reinheit und Anteil von Körnern anderer Pflanzenarten
- Kapitel B: Anforderungen an die Kartoffel-Pflanzgutposten
- 1 Sortierungsnormen
- 2 Qualität der Posten von Pflanzkartoffeln
- 3 Anforderungen an Kartoffelsamen
- Kapitel C: Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an das Futterpflanzensaatgut
- 1 Posten- und Mustergrössen
- 2 Lieferungstermine der offiziellen Muster für Vermehrungssaatgut
- 3 Anforderungen an das Saatgut
- Kapitel D: Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an Öl- und Faserpflanzensaatgut
- 1 Posten- und Mustergrössen
- 2 Anforderungen an das Saatgut
- 2.1 Sortenreinheit
- 2.2 Keimfähigkeit, Feuchtigkeitsgehalt, technische Reinheit und des Anteil an Körnern anderer Pflanzenarten:
- Kapitel E: Bemusteung, Postengrösse und Anforderungen an Betarübensaatgut
- 1 Posten- und Mustergrössen
- 2 Anforderungen an das Saatgut
- 3 Zusätzliche Anforderungen für Monogermsaatgut und Präzisionssaatgut
- Kapitel F: Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an Saatgut der Gemüsearten
- 1 Posten- und Mustergrössen
- 2 Anforderungen an das Saatgut
- Anhang 5 ¹⁴¹
- Etikettierung
- Kapitel A: Etikettierung für Getreidesaatgut
- Kapitel B: Etikettierung für Pflanzkartoffeln
- A. Vorgeschriebene Angaben
- B. Mindestgrössen
- C. Vorgeschriebene Angaben für aus Kartoffelsamen erzeugtes Pflanzgut
- Kapitel C: Etikettierung für Futterpflanzensaatgut
- 1. Amtliches Etikett
- 1.1 Vorgeschriebene Angaben
- 1.2 Mindestgrösse
- 2. Lieferantenetikett oder Anschrift auf der Packung (Kleinpackung EG)
- Kapitel D: Etikettierung von Öl- und Faserpflanzensaatgut
- 1 Vorgeschriebene Angaben
- 2 Mindestgrösse
- Kapitel E: Etikettierung für Betarübensaatgut
- 1 Amtliches Etikett
- 1.1 Vorgeschriebene Angaben
- 1.2 Mindestgrösse
- 2 Lieferantenetikett oder Aufschrift auf der Packung (Kleinpackung EG)
- Kapitel F: Etikettierung für Gemüsesaatgut
- A. Amtliche Etikette für Basissaatgut und Zertifiziertes Saatgut
- I. Vorgeschriebene Angaben
- II. Mindestgrösse
- B. Lieferantenetikette oder Aufschrift auf der Packung bei Standardsaatgut
- I. Vorgeschriebene Angaben
- II. Mindestgrösse der Etikette
- Anhang 6 ¹⁴²
- Bedingungen für Kulturen, die direkt von Pflanzkartoffeln abstammen
- 1 Sortenechtheit
- 2 Virosen
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