Verordnung über die Personenbeförderung (745.11)
INHALT
Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
- Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Regelmässigkeit
- Art. 3 Gewerbsmässigkeit
- Art. 4 Grundsatz
- 2. Kapitel: Konzessionen und Bewilligungen für die Personenbeförderung im Binnenverkehr
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 5 ³ Erschliessungsfunktion
- Art. 6 Personenbeförderungen mit Konzessionspflicht
- Art. 7 Personenbeförderungen mit Bewilligungspflicht
- Art. 8 Ausnahmen vom Personenbeförderungsregal
- Art. 9 Konzessionen und Bewilligungen für Linien
- Art. 10 Konzessionen und Bewilligungen für Gebiete
- 2. Abschnitt: Konzessionen
- Art. 11 ⁷ Flughafentransfers
- Art. 12 ⁸ Konzessionsgesuch
- Art. 13 Anhörung
- Art. 14 ¹⁴ Koordination innerhalb des öffentlichen Verkehrs
- Art. 15 ¹⁵ Dauer der Konzession
- Art. 16 Erneuerung der Konzession
- Art. 17 Änderung der Konzession
- Art. 18 Übertragung der Konzession
- Art. 19 ²⁰ Verfahren bei der Änderung oder der Übertragung der Konzession
- Art. 20 ²² Betriebsvertrag
- Art. 21 Aufhebung der Konzession
- Art. 22 ²⁵
- Art. 23 ²⁶ Amtliche Bezeichnungen
- 3. Abschnitt: Zulassung von Fahrzeugen für konzessionierte Angebote
- Art. 24 Fahrzeugprüfung vor der Zulassung
- Art. 25 ²⁷ Zulassung der Fahrzeuge
- Art. 26 Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge
- Art. 27 Prüfung nach der Zulassung
- Art. 28 Fahrzeugwechsel, Änderungen und Beanstandung
- Art. 29 Nachträgliche Änderungen an Fahrzeugen
- 4. Abschnitt: Kantonale Bewilligungen
- Art. 30 ²⁸
- Art. 30 a ²⁹ Befreiung von den Grundpflichten
- Art. 31 Erneuerung der Bewilligung
- Art. 32 Änderung und Übertragung der Bewilligung
- Art. 33 Verzicht auf die Bewilligung
- Art. 34 Zuständigkeit für die Bewilligung
- Art. 35 Mitteilung an das BAV
- Art. 36 Kantonale Vorschriften
- 3. Kapitel: Bewilligungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung
- Art. 37 Geltungsbereich
- Art. 38 Personenbeförderungen mit eidgenössischer Bewilligung
- Art. 39 Ausnahmen vom Personenbeförderungsregal
- Art. 40 Bewilligungen für Linien
- Art. 41 Fahrtenblatt im Strassenverkehr
- Art. 42 Streckenführung und Haltestellen
- Art. 43 Aufteilung der Verkehrsleistung
- Art. 44 Voraussetzungen der Erteilung
- Art. 45 Erneuerung und Änderung der Bewilligung
- Art. 46 Verzicht auf die Bewilligung
- Art. 47 ³⁶ Entzug der Bewilligung
- Art. 48 Bewilligungsgesuche
- Art. 49 Anhörung
- Art. 50 Bewilligung und Bewilligungsurkunde
- Art. 51 Fahrgastlisten im Strassenverkehr
- Art. 52 Fahrgastinformationen
- Art. 52 a ³⁷ Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im bewilligten grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 53 Fahrzeuge
- Art. 54 Schiffe
- Art. 55 ³⁹ Zuständigkeit
- 4. Kapitel: Transportvertrag
- 1. Abschnitt: Personentransport im konzessionierten Verkehr und im bewilligten grenzüberschreitenden Verkehr
- Art. 55 a ⁴⁰ Tarifpflicht
- Art. 55 b ⁴¹ Informationspflicht
- Art. 55 c ⁴³ Beschwerden
- Art. 55 d ⁴⁴ Bericht über die Servicequalität
- Art. 56 ⁴⁵ Direkter Verkehr im konzessionierten Verkehr
- Art. 56 a ⁴⁷ Gemeinsame Vertriebsinfrastruktur
- Art. 57 Fahrausweis
- Art. 58 Inhalt des Fahrausweises im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 58 a ⁴⁸ Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis: Datenbearbeitung, Zugang und Datensicherheit
- Art. 58 b ⁴⁹ Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis: Auskunft und Berichtigung
- Art. 59 Ausschluss vom Transport im Allgemeinen
- Art. 60 Ausschluss vom Transport im konzessionierten Verkehr zur Ausübung eines Sports
- Art. 61 ⁵⁴ Fahrpreisentschädigung
- Art. 61 a ⁵⁵ Unterstützung der Reisenden
- Art. 61 b ⁵⁶ Anspruch auf Weiterfahrt und Fahrpreiserstattung im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 61 c ⁵⁷ Hilfeleistung bei Unfällen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 61 d ⁵⁸ Hilfeleistung bei Annullierung der Fahrt oder Verzögerung der Abfahrt im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 61 e ⁵⁹ Vorschuss im Todesfall
- Art. 62 Handgepäck
- Art. 62 a ⁶⁰ Mitnahme von Fahrrädern im internationalen Eisenbahnverkehr
- Art. 63 Von der Mitnahme ausgeschlossenes Handgepäck
- 2. Abschnitt: Transport von Reisegepäck
- Art. 64 Vom Transport ausgeschlossenes Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
- Art. 65 Transport von Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
- Art. 66 Transport von Gepäck im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 67 Lieferfrist im konzessionierten Verkehr
- Art. 68 Ablieferung im konzessionierten Verkehr
- Art. 69 Abholfrist im konzessionierten Verkehr
- Art. 70 Verkauf von nicht abgeholtem Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
- Art. 71 Verlust im konzessionierten Verkehr
- Art. 72 Aufgefundenes Reisegepäck im konzessionierten Verkehr
- Art. 73 Beschädigung und teilweiser Verlust im konzessionierten Verkehr
- Art. 74 Verspätete Ablieferung im konzessionierten Verkehr
- Art. 75 Besondere Schadenursachen im konzessionierten Verkehr
- Art. 76 Begleitete Motorfahrzeuge (Autoverlad)
- 3. Abschnitt: Fundsachen
- Art. 77
- 5. Kapitel: Kontrollen, Mitwirkungspflichten, Datenbearbeitung
- Art. 78 Kontrollen und Mitwirkungspflichten
- Art. 78 a ⁶⁹ Berichterstattung über die Durchsetzung der Fahrgastrechte im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr
- Art. 79 Datenbearbeitung durch das BAV
- Art. 79 a ⁷¹ Datenbearbeitung durch Unternehmen
- Art. 80 Verzeichnisse
- 6. Kapitel: Verwaltungsmassnahmen
- Art. 81
- 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 82 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 83 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 84 Übergangsbestimmungen
- Art. 85 Inkrafttreten
- Anhang ⁷⁶
- I
- II
- III
- IV
- V
- VI
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