Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²¹
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ³⁷ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁵³ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁵⁵ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁶⁶ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁷⁴ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁸⁴
- Art. 10 a ⁸⁸ Güter zur Fertigstellung von Flüssigerdgasprojekten
- Art. 11 ⁸⁹ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁹⁴ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹¹³
- Art. 12 a ¹¹⁴ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹¹⁶ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹²⁰ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 12 d ¹²¹ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Schiffen
- Art. 12 e ¹²² Kauf und Einfuhr von Flüssigerdgas
- Art. 12 f ¹²³ Weiterverladung von Flüssigerdgas
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹²⁴ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹²⁸ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹³⁵ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹⁴⁴ Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹⁴⁵
- Art. 14 e ¹⁴⁷ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 e bis ¹⁵² Kulturgüter aus der Ukraine
- Art. 14 f ¹⁵³ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Wiederausfuhr von Gütern ¹⁵⁴
- Art. 14 g ¹⁵⁷ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹⁹⁴ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ²⁰¹ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ²⁰⁹ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ²¹²
- Art. 24 ²¹⁵ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ²¹⁹ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 b ²³² Verbot von Transaktionen mit Klägern russischer Schiedsverfahren
- Art. 24 c ²³³ Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto‑Dienstleistungen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ²³⁵ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²³⁶ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²³⁷ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²³⁹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²⁴⁵ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ²⁵² Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ²⁵⁷ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ²⁵⁸
- Art. 28 f ²⁸² Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- Art. 28 g ²⁸³ Verbot der Annahme von Zuwendungen der russischen Regierung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ²⁸⁵ Luftverkehr
- Art. 29 b ²⁹² Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ²⁹³ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ³⁰² Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ³⁰⁸ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ³⁰⁹
- Art. 30 c bis ³¹⁴ Ausnahmen vom Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 b . Abschnitt: ³¹⁵ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ³¹⁶ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 4 d . Abschnitt: ³¹⁷ Schadenersatz und Schutz für Schweizer Personen und Organisationen
- Art. 30 f
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ³²⁷ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ³³⁰ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ³⁶⁸
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ³⁶⁹
- Anhang 2 ³⁷⁰
- Endempfänger nach Art. 6 Abs. 3 Bst. a, 35 Abs. 4 ³⁷¹
- Anhang 3 ³⁷²
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ³⁷⁴
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ³⁷⁵
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ³⁷⁶
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ³⁷⁷
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ³⁷⁸
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ³⁷⁹
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³⁸⁰
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³⁸¹
- Anhang 11 ³⁸²
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³⁸³
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³⁸⁴
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³⁸⁵
- Anhang 14 ³⁸⁶
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ³⁸⁷
- Anhang 14a ³⁸⁸
- Banken, Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen
- Anhang 15 ³⁸⁹
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ³⁹⁰
- Anhang 15a ³⁹¹
- Kläger russischer Schiedsverfahren, die Transaktionsverboten unterliegen
- Anhang 15b ³⁹²
- Personen und Einrichtungen, die dem Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto-Dienstleistungen unterliegen
- Anhang 16 ³⁹³
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ³⁹⁴
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ³⁹⁵
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ³⁹⁶
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ³⁹⁸
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ³⁹⁹
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 22 ⁴⁰⁰
- Anhang 23 ⁴⁰¹
- Güter für die Stärkung der Industrie ⁴⁰²
- Anhang 23a ⁴⁰³
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ⁴⁰⁴
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ⁴⁰⁵
- Russische Medien ⁴⁰⁶
- Anhang 26 ⁴⁰⁷
- Gold
- Anhang 27 ⁴⁰⁸
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ⁴⁰⁹
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ⁴¹⁰
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ⁴¹¹
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ⁴¹²
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ⁴¹³
- Güter mit hoher Priorität ⁴¹⁴
- Anhang 32 ⁴¹⁵
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
- Anhang 33 ⁴¹⁶
- Schiffe, die Restriktionen unterliegen ⁴¹⁷
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