Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren (747.312.4)
INHALT
Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren
- Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
- Art. 3 Gebührenpflicht
- Art. 4 Gebührenbemessung und Gebührenzuschlag
- Art. 5 Auslagen
- Art. 6 Herabsetzung oder Erlass von Gebühren
- 2. Abschnitt: Gebühren des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes
- Art. 7 ⁶ Flaggengebühr für Schweizerische Seeschiffe
- Art. 8 ⁷ Gebührenansätze für andere Dienstleistungen
- Art. 8 a ⁸ Gebühren für Dienstleistungen nach der Jachtenverordnung vom 15. März 1971 ⁹
- 3. Abschnitt: Gebühren des Schweizerischen Seeschiffsregisteramtes
- Art. 9 Aufnahme ins Register und Eintragung von Eigentumsübertragungen
- Art. 10 Streichung im Register
- Art. 11 Eintragung und Erhöhung von Pfandrechten
- Art. 12 Andere Eintragungen, Registerauszüge und Anzeigen
- Art. 13 Gebührenfreie Einschreibungen
- 4. Abschnitt: Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz
- Art. 14 Schiffe
- Art. 15 Schiffsbesatzung
- Art. 16 Gebührenfreie Dienstleistungen
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 18 Übergangsbestimmung
- Art. 19 Inkrafttreten
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