Dienstanweisung Nr. 422 Bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten, Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie im übrigen Außenbereich der Stadtgemeinde Bremen
    DE - Landesrecht Bremen

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    Dienstanweisung Nr. 422 Bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten, Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie im übrigen Außenbereich der Stadtgemeinde Bremen

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